Kein Sorgerecht - Kein Elterrat?

Kurz geschildert:

Meine Frau und ich sind nicht verheiratet. Sorgerecht war für uns immer Ausduck bürokatischer Unsinnigkeit. Das fällt mir nun auf die Füße. Unsere Tochter kam dieses Jahr zur Schule und ich habe mich für die Mitarbeit im Elternrat gemeldet. Nun erfahre ich, dass ich das nicht darf weil, nicht sorgeberechtigt.

Was mich jetzt interessiert und vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen; Ist das rechtens? Ich darf für meine Kinder zahlen aber ich darf keine Verantwortung übernehmen? Gibt es dazu einen Paragraphen oder ein Gerichtsurteil?

(Hinweise, ich sollte das Sorgerecht beantragen brauche ich nicht! Das ist in Arbeit.)

Danke schon mal vorneweg!

Bildung ist Ländersache, in Bayern schon:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016-14

Gruß,
Steve

Danke für die Antwort.
In meinem Fall ginge es um Mecklenburg.

https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1599007

Paragraph 86, selbes Spiel.

Gruß,
Steve

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Ich ahnte es. Danke!

Ist doch bürokratischer Unsinn :blush:

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Hi,

naja… es heißt aus gutem Grund erziehungsbeRECHTigte®. Könnte ja jeder daherkommen. Mama weiß, wer ihrem Kind was erzählen darf, der die Lehrkraft für die teils über 100 neuen Schüler pro Jahr nicht. Datenschutz und so… wie soll die Lehrkraft überprüfen, ob derjenige, der da reinschneit, tatsächlich der Erziehungsberechtigte ist? Im Zweifelsfall ist der Lehrer schuld.

die Franzi

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Die Frage ist doch, warum muss ich verheiratet sein, um automatisch als erziehungsberechtigt zu gelten!? Wenn die Vaterschaft anerkannt wird, sollte derselbe Automatismus zur Anwendung kommen!
Könnte ja jeder daherkommen; So ein Schwachsinn!

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Hi,

ich weiß nicht, wer die Kinder gezeugt hat, die ich unterrichte, ich war nicht dabei. Es geht auch nicht darum, wer das Kind gezeugt hat - es geht darum, wer das RECHT hat, sich an der Erziehung eines Kindes zu beteiligen, das heißt, Entscheidunge n für das Kind zu treffen, die dessen Zukunft betreffen. Und das muss amtlich festgestellt werden, damit sich derjenige ERZIEHUNGSBERECHTIGT nennen darf. Ich habe gerade einen ganzen Tag damit verbracht, Papiere, die ich nicht archivieren muss, die aber Schülernamen enthalten, zu schreddern, damit sich nicht jemand was aus meinem Müll herausgreifen kann, um herauszufinden, wer wo Schüler ist und was gelernt hat. Diese Informationen bekommen die Lehrer, die das Kind unterrichten, die Schulleitung, die Erziehungsberechtigten und der Schredder. Wenn das Kind volljährig ist, bekommen nicht mal die Eltern diese Information, denn ein volljähriger Mensch hat keine Erziehungsberechtigten, er oder sie trifft seine eigenen Entscheidungen.
Wenn Du an der Erziehung auch in solchen Belangen teilhaben möchtest, gibt es sicher noch andere Wege, vielleicht die Adoption des Kindes. Da wissen die Ämter besser Bescheid. Aber genauso wie Du mit Informationen über dein Kind verantwortungsvoll umgehen musst, egal wie lange die Beziehung zur Mutter dauert, so musst Du auch die Adoptioon verantwortungsvoll handhaben. Dein Kind ist eine eigene Person und wird in sehr wenigen Jahren volljährig sein.

die Franzi

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Um dich selbst zu zitieren:

Vielleicht hat die Mutter die Vaterschaftsanerkennung durch eine Klage erwirkt/erzwungen, damit der Erzeuger für den Unterhalt aufkommt, aber sie möchte keinesfalls, dass sich der Erzeuger in der Erziehung einmischt. Das kann die Schule alles nicht wissen, deswegen reicht die Vaterschaftsanerkennung eben nicht aus.

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