Keine Lieferung von bestellter und bezahlter Ware

Hallo,
ich habe bei ebay einen Anbieter für Pelletöfen gefunden und bei Ihm ein persönliches Angebot eingeholt was man laut ebay-Anzeige tun sollte.
Das Angebot war ok und wir bestellten den Ofen bei dem Anbieter.Die Bestellung ging dann nicht über ebay sondern online an seine Firma.Laut ebay-Anzeige und seinen Aussagen würde die Lieferzeit 2-3 Wochen dauern.
Ich mussten den vollen Kaufpreis im voraus bezahlen (was ein blöder Fehler von mir war!) weil er den Ofen beim Hersteller in Italien bestellen musste und auch gleich bezahlen müsste.
Am 09.10.2012 überweiste ich das Geld an die Firma.
Nach ca.4 Wochen fragte ich das erste mal nach wann denn unser Ofen geliefert wird und seit dem rufe ich bestimmt 2x die Woche an und frage nach und immer wieder bekomme ich nur Ausreden zu hören. Vor ca. 3 Wochen sagte man uns die Spedition hätte den Ofen zum Ausliefern aber bis jetzt ist kein Ofen bei uns eingetroffen. Auf Nachfragen von mir nach der Telefonnummer der Spedition wollte man mich zurückrufen wenn man bei der Spedition nachgefragt hätte aber auch hier keine Antwort.
In der Auftragsbestätigung steht jetzt bei Lieferdatum 05.10.2012 das ist aber ein Datum bevor ich das Geld überwiesen habe.
Was kann ich tun und wie kann ich das Geld zurückfordern?
Danke für die Hilfe schon mal im voraus!

Mit freundlichem Gruß

Frag dich Schlau

Hallo Frag dich schlau,

Also, du solltest dem Anbieter ein Schreiben zukommen lassen, indem du ihn aufforderst, die Ware unverzüglich zu liefern oder den von dir im Vorfeld bezahlten Kaufpreis zurück zu erstatten.
Unverzüglich Liefern bedeutet in diesem Fall, dass du dem Anbieter eine angemessene Frist für die Erfüllung seines Angebots gibts.
Diese Frist beginnt mit Abschluss des Kaufvertrags ( Lieferfrist ), kann aber bei nachvollziehbaren Lieferengpässen verlängert werden.
Verständlicherweise hast du erstmal telefonisch Kontakt mit dem Anbieter aufgenommen, um in Erfahrung zu bringen, wann du mit der Lieferung rechnen kannst.
Da das aber bisher keinen Erfolg gehabt hat, ist es nun an der Zeit, Fakten für einen evtl. privat- und strafrechtlichen Rechtstreit zu schaffen.
Das ist im diesem Fall das Erstellen einer Schriftlage, damit später nachvollzogen werden kann, ob du dem Verkäufer anemahnt und zur Erfüllung seines vertraglich zugesicherten Angebots aufgefordert und auch eine angemssene Frist gelassen hast.
Damit du später nachweisen kannst, dass dem Anbieter dein Schreiben zugestellt wurde, versende es bitte per Einschreiben mit Rückschein.

Sollte sich in der nächsten Zeit herausstellen, dass es sich bei dem Anbieter um einen Betrüger handelt, such dir einen Anwalt und erstatte Strafanzeige wegen Warenbetrug bei der Polizei oder über den Anwalt.

Ich hoffe, du kommst mit dem schriftlichen Mahnverfahren weiter.
Vielleicht konnteich dir ja helfen…

Mit freundlichen Grüßen
Oldenburger1978

In solchen Fällen - Fax (Versendungsnachweis) mit Frist bis zu der geliefert werden muss, mit Fristablauf bereits Rücktritt vom Vertrag erklären und zweite Frist setzten, bis zu der der bereits gezahlte Kaufpreis wieder zurückgezahlt werden soll, andernfalls Einschaltung eines Rechtsanwalts ankündigen. Ob man es macht oder nicht ist gleich, die Drohung wirkt meistens schon.
Falls alles nichts nutzt, wird man das Geld einklagen müssen, wenn die Firma nicht freiwilig zahlt. Evtl gerichtliches Mahnverfahren vorschalten - falls Rechtsschutzversicherung besteht, jetzt schon dort nachfragen, die werden manchmal auch bereits im Vorfeld tätig.
Gruß
Björn

Hallo,
danke schon mal für die schnelle Hilfe!
Ich hätte da noch ein paar kurze Fragen.
Wieviel Arbeitstage sollte ich für die Frist der Lieferung nehmen und wieviel Tage für die Zurückerstattung des Kaufpreis?
Gilt die Frist ab erhalt des Einschreiben?
Kann ich beide Fristen in ein Schreiben packen?
Könnte ich auch Anzeige erstatten ohne Anwalt?
Wir sind nicht im Rechtschutz und es würden für uns Kosten enstehen die ja eigentlich nicht sein müssten.
Kann man die Kosten für den Anwalt an den Händler weiterleiten?

Mit freundlichen Grüßen
Frag dich schlau

Hallo,
danke schon mal für die schnelle Hilfe!
Ich hätte da noch ein paar kurze Fragen.
Wieviel Arbeitstage sollte ich für die Frist der Lieferung nehmen und wieviel Tage für die Zurückerstattung des Kaufpreis?
Kann ich beide Fristen in ein Schreiben packen?
Könnte ich auch Anzeige erstatten ohne Anwalt?
Wir sind nicht im Rechtschutz und es würden für uns Kosten enstehen die ja eigentlich nicht sein müssten.
Kann man die Kosten für den Anwalt an den Händler weiterleiten?

Mit freundlichen Grüßen
Frag dich schlau

Sorry habe noch was vergessen,
gibt es Internetseiten wo ich Vorlagen für so ein Schreiben finde.
Ich möchte nichts falsches schreiben oder etwas vergessen so das,dass Schreiben evtl. unwirksam ist?
Mit freundlichen Grüßen
Frag dich schlau

Sorry habe noch was vergessen,
gibt es Internetseiten wo ich Vorlagen für so ein Schreiben finde.
Ich möchte nichts falsches schreiben oder etwas vergessen so das,dass Schreiben evtl. unwirksam ist?
Mit freundlichen Grüßen
Frag dich schlau.

google nach Rücktritt vom Vertrag - eine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit gibt es aber nicht.
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, beauftrage einen Anwalt, der kann dann individuell das richtige schreiben, was nach Vorlagen im Internet nie möglich sein wird. Je nach Konstellation können die Kosten dafür schon vom Gegner zu tragen sein.

ohne Rechtsverbindlichkeit meine Ansicht:

Wieviel Arbeitstage sollte ich für die Frist der Lieferung
nehmen

die bei Ebay angegeben war

und wieviel Tage für die Zurückerstattung des

Kaufpreis?

max. 2 Wochen, eine Überweisung geht ja schnell

Kann ich beide Fristen in ein Schreiben packen?

ja

Könnte ich auch Anzeige erstatten ohne Anwalt?

Klar, geh zur Polizei. Aber was soll das bringen? Betrug braucht Vorsatz, den wird man nicht beweisen können.

Kann man die Kosten für den Anwalt an den Händler
weiterleiten?

Wenn er im Verzug ist sollte das möglich sein.

Hast Du schon bei Ebay nachgefragt, denn die haben das Ganze ja vermittelt. Ich würde das Geld zurückfordern.
Vielleicht solltest Du auch beim Verbraucherschutz nachforschen. Ich bin aber kein Experte.

Hallo…

Als Kauffrau sage ich, dass ein Kaufvertrag zustande kommt durch ANGEBOT (Verkäufer) und ANNAHME (Käufer). Interessant zu erfahren währe: Was steht (stand) im Angebot über die Lieferzeit usw.? Wenn da nix steht, kann man sich rechtlich auch kaum beschweren. Die AGB´s sind auch nicht auch wichtig, bevor man JA sagt :confused: .

Wenn die Firma in Italien ist gibts wiederum Probleme an das Geld zu kommen.

Mehr kann ich dazu nicht sagen. Halten Sie sich am besten mal an eBay, denn der Verkäufer hat dort seine ganzen Daten hinterlassen und eBay hat da besseren Rat und Handhabe was rechtliches betrifft.

Tanti32

Gib mir mal seine Adresse und Kontaktdaten - der Liefert euch dann innert 3 Tagen oder das Geld zurück :smile:

Hier handelt es sich offensichtlich um einen Betrug. Setzen Sie dem Verkäufer eine letzte Frist von 7 Tagen und kündigen Sie an, dass Sie danach die Polizei einschalten werden. Sollte der Ofen nach Ablauf der Frist nicht bei Ihnen eingetroffen sein - auf weitere Versprechungen sollten Sie nichts geben - zeigen Sie den Herrn an. Alternativ können Sie auch eine Rückzahlung der Kaufsumme innerhalb von 7 Tagen fordern.

Grundsätzlich sollte man dieses Unternehmen auf Erfüllung klagen können, falls es wirklich existiert und nicht nur im Internet.

Friede7

Hallo,

an Deiner Stelle würde ich erst mal ebay zur Klärung einschalten.

Dann schriftlich (Fax oder Einschreiben) vom Auftrag wegen Nichtlieferung/Nichterfüllung zurücktreten und den Betrag mit Fristsetzung zurückfordern (Kontonr./BLZ nicht vergessen). Und das evtl. bereits von einem Rechtsanwalt geschrieben …

Sicherlich hast Du Garantie auf den Ofen - was ist, wenn ein Garantiefall eintritt???

Hilfreich für andere ist, wenn Du, wenn das Ganze abgeschlossen ist, den Händler hier nennst, damit andere gewarnt sind.

Viel Erfolg, Stella

Hallo!

Fakt ist, dass der Anbieter mit Ihnen einen Vertrag geschlossen hat. Sie sollten dem Anbieter per Einschreiben (persönliche Übergabe oder Rückschein) eine letztmalige Frist zur Lieferung setzten mit Ergänzung, dass, sollte eine Lieferung bis zu der von Ihnen gesetzten Frist nicht möglich sein, der volle Betrag auf Ihr Konto zurücküberwiesen werden soll, ansonsten behalten Sie sich rechtliche Schritte vor. Wenn die Frist fruchtlos erfolgt, dann ist dies ein Fall für den Anwalt.

Ich drücke die Daumen, dass der Anbieter sich auf seine Pflichten besinnt!

Guten Abend,

ich bitte es zu entschuldigen, dass ich die Frage lange nicht beantwortet habe, aber durch technische und zeitliche Probleme sowie eigener längerer Krankheit kam ich leider hierzu nicht. Nach der langen Zeit gehe ich von Erledigung der Angelegenheit aus. Vielen Dank für das Verständnis.

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