Keinen Steuerbescheid erhalten - Strafe o. ä. zu erwarten?

Hallo Carsten,

da du dir selbst geantwortet hast, habe ich keine Benachrichtigung bekommen und bin nur durch Zufall über dein doppeltes Posting gestolpert. Du hast leider, trotz der sehr langen Nachricht, nur weiter dazu beigetragen, dass wir uns im Kreis drehen. Ich hatte nur ein paar ganz einfache Fragen gestellt, die du alle ignoriert hast. Ich wiederhole sie gerne:

Versuchen wir es mal schrittweise:

  1. Mit wem genau hast du vereinbart, dass du die Steuererklärung per E-Mail abgibst? Angabe des Sachbearbeiters ist irrelevant, des Finanzamtes könnte durchaus interessant sein.
  2. Aus welchem Grund haben sich die Finanzämter (du hast geschrieben, es waren zwei) bereit erklärt, von den eigentlichen Regelungen abzuweichen und die Erklärung per E-Mail anzunehmen? Und überhaupt, was genau übermittelst du per E-Mail, wie sieht das aus? Lässt du dir die Formulare aus Deutschland per Post schicken, füllst sie per Hand aus, scannst sie ein und schickst sie ans Finanzamt, oder wie gehst du vor?

Waren die Fragen zu schwer? Dann muss ich wohl dumm sterben, schade!

Gruß
Christa

Wohl kaum, denn da ist ja keine Urkunde, nur eine E-Mail.

So etwas kennt das Steuerrecht nicht.

Verzinsung nach §233 ff. AO ist wohl die Folge. Außerdem wirst du wahrscheinlich einen spürbaren Verspätungszuschlag zahlen müssen.

Auch eine Mail ist eine Urkunde.

Habe ich selbst bekommen mit steigenden Beträgen, als ich aus Gesunheitsgdründen die Erklärung erst mit einem Jahr Verspätung eingereicht habe. Kann aber auch einen anderen Namen als „Strafbescheid“ gehabt haben.

Nicht ich habe mich verspätet, sondern das Finanzamt.

Nur mal bei se wäi:

und ansonsten, wenn du mit allem so unpräzise bist, wie mit deinen Angaben hier:

Widersprüchlicher geht es ja kaum. Genauso unzuverlässig sind augenscheinlich deine anderen Angaben, denn du wirfst erkennbar alles Mögliche ziemlich wild durcheinander.

P.S.: Die „steigenden Beträge“ sind wohl die Zinsen. Die werden natürlich mit Zeitablauf höher, aber du scheinst deine Bescheide ja nicht zu lesen, sondern nur zu überfliegen.

Erganzung:

die Strafegbühr oder wie immer sie hieß, wurde mir aber „aus Billigkeitsgründen“ erlassen, als ich eine Bestätigung meines Arztes vorlegte.

War wohl ein Verspätungszuschlag.

Dein Kommentar zum Begriff „Urkunde“ bestätigt meine Aussage, deren Richtigkeit mir aber ohnehin bekannt ist.

Nicht ich werfe Dinge durcheinander, sondern Du. Die Verspätung, von der ich sagte, dass nicht ich, sondern das Finanzamt sie verursacht hätte, bezieht auf den bis heute nicht erhaltenen SXtuerbescheid, was das Thema meiner Anfrage war.

Jetzt mache ich aber endgültig Schluss. Meine Frage kann mir niemand beantworten, und auf alle Anzweiflungen und vom Thema wegführende Kommentare einzugehen, habe ich keine Lust mehr.

Blödsinn. Aber es ist ja deine Angelegenheit. Wenn du nicht in der Lage bist, richtige von unrichtigen Aussagen zu unterscheiden - dein Pech.