aufgrund von unterschiedlichen Internet- Recherchen meine Frage:
Wenn ein Kind Unterhalt bekommt und 18 wird - muss dann der Barunterhalt von dem Elternteil gezahlt werden, wo das Kind lebt?
Falls ja- inwiefern darf für die Lebensführung (Miete, Nebenkosten, Ernährung, etc) von demjenigen Elternteil Geld genommen werden? Oder keinesfalls und das Kind bekommt Kost und Logis geschenkt plus dem Barunterhalt?
Bei Antworten bitte mit belegten Urteile oder Gesetzgebungen- das ist leider ein sehr ernstes Thema.
Nein. Beide Elternteile sind nach wie vor grundsätzlich unterhaltspflichtig - vorausgesetzt, die Schul- oder Berufsausbildung ist noch nicht abgeschlossen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist nicht mehr verpflichtet, für den Unterhaltsanteil des anderen Elternteils in Vorlage zu treten bzw. diesen Unterhaltsanteil einzutreiben. Um diesen Anteil muss sich der/die junge Erwachsene schon selbst kümmern.
Egal ob ja oder nein - wenn das Kind noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebt, bemisst sich der Unterhalt nach der sog. Düsseldorfer Tabelle (Altersstufe 4); das wird also angerechnet. Wenn das Kind nicht mehr über die Eltern versichert ist, kommen außerdem noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und ggf. Studiengebühren hinzu.
Der reine Barunterhalt bei eigener Haushaltsführung des Kindes liegt derzeit bei 753 € pro Monat - damit sind dann auch Warmmiete, weitere Nebenkosten und ausbildungsbedingte Aufwendungen wie z.B. Studiengebühren abgedeckt. Ob da dann für den hoffnungsvollen Studenten zum Verjubeln mehr übrig bleibt, als wenn er weiter bei den Eltern wohnt (also Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle erhält), hängt vom gemeinsamen Einkommen beider Elternteile ab - und von den tatsächlichen Kosten für die Miete, die in den 753 € Barunterhalt mit 300 € / Monat einkalkuliert sind.
Grundsätzlich ist das Studentenleben auf Kosten der Eltern keine open-end-Veranstaltung; die durchschnittliche Dauer des gewählten Studiums darf nicht wesentlich überschritten werden