Kind zur Oma - wie machen wir das am besten?

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein Name ist Monika Schlicht und ich bin die Grossmutter eines 9jährigen Mädchens.
Durch vielerlei Schwierigkeiten sieht sich die Mutter derzeit ausserstande, das
Kind weiterhin zu erziehen.
Hintergrundinformation: Die Mutter ist geschieden und hat - trotz
erneuter Eheschliessung - das alleinige Sorgerecht. Die neue Ehe ist inzwischen auch getrennt.
Ich habe das Kind nun seit Anfang Dezember bei mir.
Es besteht mit Mutter und Kind und mir Einigkeit darüber, dass ich das Kind in
Zukunft erziehen soll. Es soll bei mir leben und weiterhin Umgang mit der Mutter haben.
Auch der Vater, der in Berlin lebt, (zwar keine Elterliche Sorge hat, aber zeitweilig
trotzdem Umgang mit dem Kind hat) wäre damit einverstanden.

Es gibt also intern keinerlei Probleme. Somit besteht die Fragestellung nur darin,
wie wir die Angelegenheit rechtlich am besten regeln.
Ich bin mit meiner Tochter (der Mutter des Kindes) so verblieben, dass ich Ihr eine
Vollmacht vorschreibe, die Sie dann unterschreibt.
Es geht mir darum, dass ich das Kind in der Schule anmelden und vertreten kann (Später evt.
Sport- oder ähnliche Vereine), bei Unfällen oder Krankheit die Möglichekeiten schneller
Entscheidungen habe und unter Umständen mit dem Kind in den Urlaub fahren kann.
Also all die „kleinen Alltagsgeschichten“ mit und für das Kind regeln zu können.
Die Übertragung der Elterlichen Sorge soll nicht auf Dauer sein - wenn sich die Mutter in
zwei bis drei Jahren in ihrem Leben „eingerichtet“ hat und ihr Kind zurück möchte (so das
Kind auch will) soll sie es haben können. Ich will und werde ihr keinerlei Steine in den
WEg legen.
Nun eilt die Angelegenheit etwas, da am 8. Januar die Schule wieder beginnt und ich handeln
muss. Daher wäre ich für eine baldige Antwort sehr verbunden.
Wie gesagt, es geht ausschliesslich um diese Vollmacht und wie wir sie rechtlich gestalten
müssen.

Herzlichen Dank im Vorraus
Monika Schlicht

Liebe Frau Schlicht
Das beste wäre in Ihrem Fall, sich an das für ihren Wohnort zuständige Jugendamt zu wenden. Sicherlich wird ihnen nicht sofort das Sorgerecht übertragen, aber man wird dort wissen, wie man das mit den Vollmachten regeln kann.

MfG
Agnes Daiber

Herzlichen Dank - abe die Behörden wollten wir da ganz raushalten - wir haben da so unsere Erfahrungen. Aber ich habe

inzwischen eine schöne Antwort mit einer Vollmacht erhalten, das Kind geht zur Schule und wir werden nun weitersehen.
Trotzdem Danke. Nika

klare Regelung / Alltagssorge
Insoweit das Sorgerecht nunmehr seit ca 1 Jahr aufteilbar ist, reicht eine Vollmacht Ihrer Tochter für die Alltagsfürsorge
Gesundheit, Schule, Freundesbesuche, Ferienlageraufenthalte …
aus.

Am besten überlegen Sie sich genau worauf es Ihnen ankommt.

Die Behörde hat nichts dazu zu sagen, so lange dem Kinde nicht ernstaft geschadet wird.

Zum einen könnten sie diese Vollmacht simelst dem Jugenamt hinterlegen (insbesondere für den Fall einer starken gedunheitlichen Beeinträchtigung der Oma ohne Auffinden der Mutter) oder zum anderen einem Notar hinterlegen den die Tochter (Mutter des N`Kindes) im Notfall anrufen könnte.

Wegen der Schule brauchen sie sich keine Sorgen zu machen . Da fragt wirklich keiner nach einer Vollmacht.

Hauptsache es läuft.

Sicherlich ist es ehrenswert sich um das Enkelchen zu kümmern,
doch überlegen sie sich genau unter welchen Bedingungen Sie eine spätere Trennung durch die Mutter ertragen könnten.

Das ist sehr wichtig-. Fürs Enkelchen, für Sie und Ihre Tochter.

Überlegen Sie sich was Sie in einem solchen Falle bräcuhten um die Trennung ertragenzu können. Keine Angst, die Köärung im Voraus würden allen viel Leid ersparen.

Alles Gute viel Glück

susan

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