Wer kann mir Auskunft zu den Regelungen des SGB VIII geben. Insbesonders zu der Kostenbeteiligung bei Hilfemaßnahmen nach § 35 a.
Interessant wären auch Fundstellen etc. dazu, insbesonders Regelungen im Land Baden Württemberg.
Danke schon jetzt.
Leider Herr Koloska,
ist die Antwort genauso schwammig wie ihre Frage:
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Das SGB ist eine Bundesverordnung, also gilt sie überall gleich.
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die Jugendhilfe insbesondere der Fälle 35 werden in der Regel von den Kreisen oder den kreisfreien Städten oder größeren Kommunen geregelt. diese handeln aber einheitlich.
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a) Das Kindergeld wird eingezogen
b) Es wird geprüft ob eine Unterhaltsverpflichtung und in welcher Höhe besteht. der Unterhaltspflichitge wird herangezogen.
Gruss
winkel
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