Kinder und Jugendhilfe(SGB VIII)

Wer kann mir Auskunft zu den Regelungen des SGB VIII geben. Insbesonders zu der Kostenbeteiligung bei Hilfemaßnahmen nach § 35 a.
Interessant wären auch Fundstellen etc. dazu, insbesonders Regelungen im Land Baden Württemberg.
Danke schon jetzt.

Leider Herr Koloska,

ist die Antwort genauso schwammig wie ihre Frage:

  1. Das SGB ist eine Bundesverordnung, also gilt sie überall gleich.

  2. die Jugendhilfe insbesondere der Fälle 35 werden in der Regel von den Kreisen oder den kreisfreien Städten oder größeren Kommunen geregelt. diese handeln aber einheitlich.

  3. a) Das Kindergeld wird eingezogen
    b) Es wird geprüft ob eine Unterhaltsverpflichtung und in welcher Höhe besteht. der Unterhaltspflichitge wird herangezogen.

Gruss
winkel

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