Kirchensteuer=Zugehörigkeit zur Kirche ?

Hallo,

Bekanntlich hat nach katholischer Lehrmeinung hat die Taufe
einen „character indelebilis“ (unauslöschbaren Charakter)

Auch wenn man diese Übersetzung öfter findet, wird man dem
Sprachgebrauch besser gerecht, wenn man sich klarmacht, dass
das griechische Wort charaktér und ebenso das ins Lateinische
übernommene Fremdwort den Prägestempel (z. B. für Münzen) und
die so hergestellte Prägung bezeichnen.
Mir würde die Übersetzung „unauslöschbare Prägung“ besser
gefallen.

alles gut und schön - aber warum „nach katholischer Lehrmeinung“ ?
Es ist dies die wohl die Lehre der meisten christlichen Konfessionen.
Sie besiegelt die Zugehörigkeit zu Jesus (Kirche).
Gru0 VIKTOR

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Hallo Anwar,

Haben wir nicht auch im profanen Bereich solche Vorgänge, wenn
z.Bsp. jemand aus einem Verein (z.Bsp. FCB) austritt aber sich
trotzdem emotional zugehörig fühlt ?
Gut, das Beispiel hinkt vielleicht - nur so als
Verständnishilfe.

Ich finde gar nicht, dass das Beispiel hinkt. Der Unterschied
ist ja genau das Problem: Ein Fußballclub bietet zwei Arten
von Leistungen an: Training und das Veranstalten von
Fußballspielen.

Für die Teilnahme am Training muss ich einen Mitgliedsbeitrag
zahlen und werde dadurch Vereinsmitglied. Möchte ich das nicht
mehr sein …

mein Beispiel hinkt (bedingt) vor dem Hintergrund folgender
Gegebenheiten:
Die Zugehörigkeit zur „geistigen“ Kirche , also zur Gemeinschaft
aller Christen welche sich der Botschaft Jesu verbunden
(verpflichtet) fühlen ist nicht verhandelbar - ich und auch Michael
haben dies schon eingebracht.
Anders sieht es aus mit der Zugehörigkeit zu weltlichen Organisation
der Kirchen und - soweit hier staatliche Vereinbarungen und Gesetze
bestehen - auch zur „Körperschaft des öffen2lichen Rechts“, hier
kath.Kirche (Deutschlands) oder irgendeiner anerkannten religiösen
Gemeinschaft.
Um es kurz zu machen:
Die kath. Kirche ist universell im Gegensatz zu vielen anderen
rel.Gemeinschaften.(oder von einem Verein - das Beispiel)
Wenn die kath.Kirche weitere Sanktionen (bis zur Exkommunikation)
denen androht welche die Zugehörigkeit zu dieser nationalen
Rechtsform verlassen so ist dies voll daneben.
Hier hat H. Zapp provoziert mit seiner Einlassung bei seinem
„Austritt“.Es sagt , dies kann und darf kein Austritt aus der
eigentlichen Religionsgemeinschaft kath.Kirche sein.
Auch folgende Tatsache stützt seine Auffassung:
Er braucht nur von Freiburg über die Grenze ins Elsass ziehen (da
gibt es Einige)und schon ist er aus der deutschen Rechtsgemeinschaft
„kath.Kirche“ raus, was seine Zugehörigkeit zur Weltkirche nicht
berührt und keine Sanktionen bewirkt.
(wenn ich da nicht ganz richtig liegen sollte erbitte ich
Gegenhaltungen).
Das „Unverständnis“ von Michael rührt wohl auch daher, daß er als
evangelischer Christ das Gefühl der Weltkirche so nicht kennt,
(jede ev.Landeskirche in Deutschland kocht oft ihr eigene Süppchen)
wogegen sich ein Katholik geistig und liturgisch (wenn er einen
Gottesdienst besucht)auch weltweit zuhause fühlt in der
Gemeinschaft mit Katholiken oder wenn er irgendeine der Millionen
kath.Gotteshäuser besucht.
Gut - dies kennen Angehörige anderer Konfessionen teils auch
(Mormonen, ZJ u.a)aber nicht in diesem Umfang.
Gruß VIKTOR