Klage richten an unternehmergesellschaft oder Geschäftsführer?

Ich habe das Problem, dass ich von einer Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschränkt) um gutes Geld betrogen wurde.
Nun will ich eine Klage gegen Selbige machen.

Frage ist nur:
Richte ich meine Klage gegen die UG oder doch gegen den Geschäftsführer?
Falls Letzteres, fehlen mir von dem natürlich die Adressdaten.
Wie komme ich da dran?

Eine Klage „wegen Betrug“ richtet sich immer an eine Person.

Will man Geld von einer Firma zurück haben, dann verklagt man zunächst diese Firma.
Es kann sich dann aber herausstellen, dass ein Vertreter der Firma mit seinem Privatvermögen auf Grund persönlicher Verfehlungen zahlungspflichtig ist.

In erster linie will ich einfahc nur mein Geld zurück*

D.h. ich müsste de Klage gegen die Mustermann UG richten?

Da es sich offenbar um eine GmbH handelt, wird eine Klage gegen die Firma (juristische Person) erhoben.

Hallo!

Normalerweise gegen die UG, aber in bestimmten Konstellationen kann es sinnvoll sein, beide gemeinsam zu verklagen.

Die Frage, die man sich aber immer stellen sollte, ist, ob eine Klage gegen eine UG, die im Zweifel nur 1 € Kapital hat, sinnvoll ist. Gegebenenfalls bekommst du zwar Recht, aber bleibst trotzdem auf deinen Kosten sitzen.

Schöne Grüße!

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Ist das so? Der Unterschied zwischen GmbH und UG ist dir leider offenbar nicht klar. Den hat aber @anon50614561 schon erwähnt: eine UG kann schon mit 1 Euro Kapital gegründet werden.

Liebe Christa.
Leider steht fest, daß eine UG (früher GmbH) ebenfalls eine juristische Person darstellt und wird daher ziwilrechtlich auch so behandelt. Eine Haftung innerhalb der Gesellschaft ist ein anderes Thema.
Einfache Erklärung schon in: https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft_(haftungsbeschränkt)
Gruß
Schorsch

Eine Zivilklage auf Rückzahlung von Geld, richtig.

Falls es einen Betrug gegeben hat, wäre eine Strafanzeige möglich. Die würde sich dann direkt an eine Person richten (oder an „Unbekannt“). Als Folge der Strafanzeige kann es einen Strafprozess gegen Herrn Mustermann geben, an dessen Ende er zum Beispiel 80 Tagessätze Strafe an den Staat zahlen muss.