Kleiner riss im notebook ist das ein garantiefall?

Guten Tag,

Ich habe mir an Weinachten 2008 ein HP 550 gekauft. Jetzt habe ich einen kleinen riss neben der tastatur bemerkt, jetzt möchte ich gerne wissen ob das ein garantie-fall ist. Und auf dem deckel waren bereits nach ein paar tagen erste kratzer obwohl er nur auf dem schreibtisch stand bzw. steht.
kann ich mein notebook jetzt zurück schicken?

Moien

Ich habe mir an Weinachten 2008 ein HP 550 gekauft. Jetzt habe
ich einen kleinen riss neben der tastatur bemerkt, jetzt
möchte ich gerne wissen ob das ein garantie-fall ist.

Garantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller und jeder Hersteller kann reinschreiben was auch immer er möchte. Ob HP bei dem Gerät aus der Serie Risse unter Garantie behebt oder nicht kann dir mit letzter Sicherheit nur HP selbst sagen.

Du hast aber neben der Garantie auch eine Gewahrleistung. Die ist gesetzlich vorgeschrieben und genau geregelt. In den ersten 6 Monaten muss der Hersteller nachweisen dass ein Mangel am Gerät von dir stammt, also nicht schon bei Auslieferung bestanden hat. Danach hast du weitere 18 Monate in denen du dem Hersteller beweisen musst dass der Mangel schon bei Auslieferung bestand.

kann ich mein notebook jetzt zurück schicken?

Du kannst es versuchen, aber deine Chancen stehen sehr schlecht.

cu

Es ist einer der beliebtsten Rechtsirrtümer …
Hallo,

Du hast aber neben der Garantie auch eine Gewahrleistung. Die
ist gesetzlich vorgeschrieben und genau geregelt. In den
ersten 6 Monaten muss der Hersteller nachweisen dass ein
Mangel am Gerät von dir stammt, also nicht schon bei
Auslieferung bestanden hat. Danach hast du weitere 18 Monate
in denen du dem Hersteller beweisen musst dass der Mangel
schon bei Auslieferung bestand.

was, auch wenn es 100.000 mal wiederholt wird, so nicht richtig ist. Zum einen hat der Hersteller mit dem Käufer mangels Kaufvertrag erstmal überhaupt nichts zu tun. Anspruchsgegner ist der Verkäufer. Dieser ist laut Gesetz verpflichtet, die Sache frei von Mängeln zu übereignen. Mehr nicht. Geht der Kaufgegenstand „kaputt“, muss der Käufer immer und grundsätzlich beweisen, dass dieser Defekt auf einen Sachmangel und nicht etwa Fehlbehandlung, Sturz, Verschleiß etc. beruht. Kann er das, was, wenn überhaupt, idR. nur mittels Sachverständigengutachten möglich ist, wird beim Verbrauchsgüterkauf davon ausgegangen, dass dieser Sachmangel schon beim Kauf vorhanden war.

Leitsatz des BGH:

Macht der Käufer Rechte gemäß § 437 BGB geltend, nachdem er die
Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und
Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen. § 476
BGB enthält insoweit für den Verbrauchsgüterkauf keine
Beweislastumkehr. Die Bestimmung setzt einen binnen sechs Monaten
seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und begründet
eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, daß dieser
Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

Es ist keineswegs so, dass jeder Defekt automatisch ein Sachmangel ist, der Ansprüche begründet.

Gruß

S.J.

sry mit dem zeug kann ich nichts anfangen, kannst du es mir bitte noch mal auf normal-deutsch erklären?!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

danke
danke für die antworten…

Hallo,
bei mechanischen Beschädigungen wird in in der Regel davon ausgegangen,
dass sich diese durch unsachgemäße Benutzung ergeben haben.
Dass Kratzer und Risse einfach durch herumstehen herbeikommen ist wohl
eher nicht anzunehmen.
Auf deutsch: Wenn du dem Verkäufer Scherben auf den Tisch legst und sagst:
„Ist runter gefallen, ich will neu haben“, wird er dir einen Vogel zeigen.

Allerdings ist ein Laptop für den mobilen Einsatz gemacht und sollte
gewisse mechanische Belastungen überstehen, ohne Risse zu bekommen.

Falls es sich dabei um ein allg. bekanntes Problem handelt, das auf
eine fehlerhafte Konstruktion zurück zuführen ist, kann man einen
Anspruch auf Gewährleistung vermutlich durchsetzen. Dann mußt du das
aber auch gut belegen können -> z.B. Testbericht „Stiftung Warentest“
und Verbraucherkritiken im Internet.
Gruß Uwi

Ich habe mir an Weinachten 2008 ein HP 550 gekauft. Jetzt habe
ich einen kleinen riss neben der tastatur bemerkt, jetzt
möchte ich gerne wissen ob das ein garantie-fall ist. Und auf
dem deckel waren bereits nach ein paar tagen erste kratzer
obwohl er nur auf dem schreibtisch stand bzw. steht.
kann ich mein notebook jetzt zurück schicken?

Hi,

wenn es ein Serienfehler ist, dann werden die Teile eigentlich schon in Garantie ausgetauscht. Ich kenne da einen Hersteller der bei einem Modell ein ähnliches Problem hat und da wird das Teil sogar getauscht wenn der Kunde es nicht bemängelt. Das ist jetzt bezogen auf den Riß neben der Tastatur - zum sich selbst zerkratzenden Deckel sag ich mal nichts.