Kleingarten

Guten Tag,
Leider habe ich ein Problem. Ich bin ab 1.7 der Nachpächter von einem kleinen Garten (Vertrag wurde unterschrieben) und nun hat der Vorpächter angekündigt er möchte seine Kündigung zurück nehmen weil wir uns nicht auf eine Summe X einigen konnten. Darf er das machen oder gehört der Garten ab 1.7 dann mir? Kündigung der Gartens und Pachtvertrag wurde vorige Woche Montag gemacht. Ich hoffe ihr könnt mir Tipps und Ratschläge geben.

[verschoben von Garten & Pflanzen nach allg. Rechtsfragen vom www Team]

Hallo!

nein, kann er nicht, nicht so einfach.
Dazu müsste im Vertrag genau drin stehen, was für Bedingungen es gibt, also die genaue Summe für eine Übernahme von Laube, Ausrüstung oder Anpflanzungen.
Wenn das erst später ausgehandelt werden soll, dann kann es ja nicht Vertragsgrundlage sein.
Dann müsste der Vorpächter sehen wie er zu seinem Geld kommt, notfalls mit einer Klage auf Zahlung.

Aber ist das ein Kleingartenverein ? Dann gibt es doch Hilfe vom Vorstand. Der bewertet doch auch die Übernahme und muss doch auch zustimmen, wer der neue Pächter werden darf.

MfG
duck313

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Der Kleingartenverein weiß von der Summe nichts und der Vorpächter möchte die Summe haben zuerst war ich blauäugig an die Sache heran gegangen aber mittlerweile finde ich die Summe zu hoch. Ich habe die Vermutung er will noch Geld aus diesem Garten pressen. Er wollte immer mehr Geld verlangen als ich sagte ich zahle garnichts ist er ausgerastet und will nun alles rückgängig machen.

Hallo,

m.W. kann ein Pächter bei Abgabe nicht mehr verlangen, als den Bewertungsbetrag des Vereins. Der wird im Vertrag festgehalten und ist damit gültig.
Sprich mit dem Verein darüber, dann wird sich das sicher schnell klären.
Man sollte aber ev. darauf achten, dass der Vorpächter sich nicht massiver Pflanzenbeschädigung oder ähnlichem rächt.

Gruß,
Paran

Vertrag ist Vertrag und deshalb gibt es so etwas.

Mit wem hast Du denn Verträge gemacht und was ist Inhalt der Verträge?
Wenn Du keinen Vertrag mit,dem Vorbesitzer über die von Dir an ihn zu zahlenden Beträge für die Laube etc. hast, kann es etwas komplizierter werden. Zwar gelten auch meist mündliche Verträge. Ich würde mich an Deiner Stelle ganz fix an den Kleingartenverein wenden und um Unterstützung bzw. Klärung bitten.
LG
Amokoma1