Hallo,
ich hoffe, mir kann Jemand weiterhelfen.
Ich bin am Do, 14.02. nach Sharm el Sheikh gereist und der Koffer ist leider nicht mitgekommen. Der Verlust wurde entsprechend im Protokoll mit Adresse und Handynummer gemeldet.
Leider hat es dann ganze 20 Tage gedauert, bis er bei mir zu Hause ankam. Naja, jedenfalls haben sie es mir aus Frankfurt dann per DHL geliefert und es war noch alles vorhanden. Es gab wohl ein Problem bei der Adressauflösung, als ich bei der Hotline zwecks Rücksendung nachfragte.
Nun habe ich wegen der Rückerstattung der Ersatzkosten alles schriftlich eingereicht, insg. 1707,70 € inkl. aller Belege für einen Koffer, Kleidung, Kosmetika.
Die Fluggesellschaft hat sich nun mit einer Erstattung von 790 € gemeldet, denn sie behält sich vor, dass die Sachen ja noch genutzt werden und Kosmetika überhaupt nicht erstattet werden, da diese „täglich angeschafft“ werden müssen.
Die Haftungshöchstgrenze liegt aktuell nach dem Gesetz bei 1300 € nach den neuen Richtlinien und ich frage mich, ob die beiden Aussagen der Gesellschaft zwecks Abzug überhaupt gelten??? Zumal mein Gepäck 20 Tage lang, also die gesamte Reisedauer nicht da war.
Ohne Kosmetika liege ich bei 1400 €, das sind dann definitiv nur Kleidungsstücke, Schuhe und der Koffer bzw. Taxi-Kosten wg der Fahrten zum Flughafen.
Weiss da Jemand mehr zu???
Danke.
Viele Grüße