Konto gepfändet was nun ?

Hi
Da mir das Finanzamt mein Konto gepfändet hat wegen 350eur, wollte ich mal fragen wo ich am besten hingehe um wieder über mein Konto zu verfügen.

Das Konto ist mittlerweile ausreichend gedeckt, es liegt auch über 350eur.
Dennoch ist es mir nicht möglich den ,Rest" abzuheben oder dergleichen.

Wielange dauert es denn normal bis der Gläubiger sein Geld bekommt und mein Konto wieder von alleine freigegeben wird (wenn das überhaupt passiert).
Oder muss ich direkt zum Amtsgericht und ein P-Konto beantragen ?
Dies wäre eigentlich nicht nötig da ja das Konto genügend gedeckt ist.

Servus,

überweise ganz schlicht den gepfändeten Betrag an den pfändenden Gläubiger.

Dann brauchst Du bloß noch warten, bis die Pfändung aufgehoben wird - geht recht flott.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Peder,

verrätst Du der UP auch, wie sie von dem gepfändeten Konto aus die Überweisung vornehmen kann?
Nach meiner Kenntnis läuft da nix.

VG,

tantal

Bei einer anderen Bank einzahlen/überweisen oder beim Finanzamt an der Kasse bar einzahlen.

Nur kommt nach einer Kontopfändung in der Regel die Kontokündigung von der Bank. Wenn nicht, dann Glückwunsch.

Servus,

das kann ich deswegen nicht, weil ich in den drei Fällen, in denen ich so verfahren bin, jeweils den Kundenbetreuer angerufen habe, um zu erfahren, was ich genau zu tun habe.

Einmal war das Ergebnis „Papierüberweisung“, einmal „Formloser Auftrag per Fax“ und einmal „Übermittlung eines Datensatzes aus S-Firm“.

Es ging dabei um drei verschiedene Banken an zwei verschiedenen Orten, und allen drei Fällen war lediglich gemein, dass die Kuh innert kürzester Zeit vom Eis war.

Die komfortabelste Handhabung war dabei übrigens bei der Commerzbank zu verzeichnen, die - abweichend vom Wortlaut des PfÜB - nur den gepfändeten Betrag aussonderte und das (Geschäftskunden)konto im übrigen verfügbar ließ.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus,

Nur kommt nach einer Kontopfändung in der Regel die
Kontokündigung von der Bank.

Barum?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Das Geld auf eine ander Bank einzahlen ist nicht drinn, da ich nur dieses eine Konto habe.

Und dort ist nun zum 15ten auch mein Gehalt eingegangen an welches ich nicht drann komme.

Bar beim Finanzamt ist auch eher Schwierig da das Finanzamt in Köln ist und ich in Frankfurt a.M. wohne.

Mir wurde das Konto ohne vorwarnung oder eine Zahlungsaufforderung einfach gepfändet.

Das Geld um den offenen Betrag zu begleichen wäre ja da, aber da ich von der offenen Rechnung nichts wusste, und mir keiner dies bezüglich was mitteilte habe ich es scheinbar versäumt zu zahlen.

Nun wurde eben das ganze Konto gepfändet ich komme noch nicht einmal an das Geld was nach dem Abzug der 305eur übrig bleiben würde.

Servus,

es geht nicht darum, das Geld auf eine andere Bank einzuzahlen.

Es geht darum, ganz schlicht und einfach den gepfändeten Betrag an die Finanzkasse zu überweisen. Ob dazu eine besondere Form (Papierformular, Fax, …) erforderlich ist, hängt von der Bank ab, bei der das Konto geführt wird. Der Mitarbeiter der Bank, der das Konto betreut, kann das innerhalb ungefähr eineinhalb Minuten am Telefon sagen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Nur kommt nach einer Kontopfändung in der Regel die Kontokündigung von der Bank.

Barum?

Weil gepfändete Konten der Bank nur Arbeit (Kommunikation mit Gericht, Gläubigern etc.) machen. Inhabern von gepfändeten Konten kann die Bank oft auch nicht anderes verkaufen (Kredit, Geldanlage), um das Konto zu subventionieren.

Demzufolge rechnen sich gepfändete Konten für die Bank wirtschaftlich nicht. Genau wie der Kontoinhaber jederzeitzeit mindestens fristgerecht kündigen kann (und das auch macht, wenn er woanders ein besseres Konto bekommen kann), kann die Bank das auch.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Grüße

Erdbeerzunge

Moin,

Das Geld auf eine ander Bank einzahlen ist nicht drinn, da ich
nur dieses eine Konto habe.

Man kann zu jeder beliebigen Bank gehen, auch zu einer, bei der man kein Konto hat. Dort kann man sein Geld am Schalter abgeben, daraus kann auch eine Überweisung auf ein beliebiges Konto einer Bank (auch anderer Banken) getätigt werden.

Sowas kostet nur wahrscheinlich einiges an Gebühren.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

Nur kommt nach einer Kontopfändung in der Regel die
Kontokündigung von der Bank.

Barum?

gute Frage. Erdbeerzunge kündigt ja ohnehin nach eigenem Bekunden bei jedem nur denkbaren Anlaß, so daß ich durchaus nachvollziehen könnte, daß sie auch bei einer Pfändung kündigt. Ich würde eher sagen, daß das auf den Einzelfall ankommt. Nicht jeder PFÜB ist berechtigt, bleibt dauerhaft bestehen und/oder führt irgendwann zum Insolvenzverfahren.

Gruß
C.

2 Like

Erdbeerzunge kündigt ja ohnehin nach eigenem Bekunden bei jedem nur denkbaren Anlaß, so daß ich durchaus nachvollziehen könnte, daß sie auch bei einer Pfändung kündigt.

Bei einer Pfändung kündigen wir niemals sofort, und weisen den Kontoinhaber darauf hin, daß er sein Konto zum P- Konto umstellen sollte.

Wir kündigen dann, wenn Kunden mit uns geschlossene Verträge vorsätzlich brechen. Z.B. indem sie sich aus Bürgschaften klagen (oder das versuchen).
Damit können wir diese Kunden nicht mehr als Vertragspartner ernstnehmen.

Beispiel:
Herr A nahm Kredit auf, Frau B hat gebürgt (nur so hat die Bonität für den Kredit gereicht). Herr A zahlt die Raten nicht mehr (Insolvenz), und Frau B versucht, sich aus der Bürgschaft zu klagen („hätte nie vergeben werden dürfen“ etc.). In einem aktuellen Fall hat Frau B vor Gericht hochkant verloren, und kann sich nach Rückzahlung des Kredites eine andere Bankverbindung suchen.

Gruß
C.

Lachende Grüße

Erdbeerzunge

Herr A nahm Kredit auf, Frau B hat gebürgt (nur so hat die
Bonität für den Kredit gereicht). Herr A zahlt die Raten nicht
mehr (Insolvenz), und Frau B versucht, sich aus der Bürgschaft
zu klagen („hätte nie vergeben werden dürfen“ etc.).

Was ihr gutes Recht ist. Wenn man professionell miteinander umgeht, ist eine gerichtliche Auseinandersetzung kein Grund für irgendeine Form von Groll, sondern eine zulässige (und manchmal auch willkommene) Möglichkeit, eine Streitfrage von einem neutralen Dritten klären zu lassen.

Wenn man anfängt, eine Klage persönlich zu nehmen, wird es natürlich schwierig. Dann ist aber nicht der Kunde Ursache des Problems, sondern der jeweilige Mitarbeiter des Kreditinstitutes. „Einen Kunden nicht mehr ernstnehmen können“ hört sich für mich ganz danach an, als sei die rein sachlich-professionelle Ebene bei Euch außer Sichtweite geraten.

Wenn man dann wenigstens noch von einem Vertrauensverlust spräche…

aktuellen Fall hat Frau B vor Gericht hochkant verloren, und
kann sich nach Rückzahlung des Kredites eine andere
Bankverbindung suchen.
Lachende Grüße

Diese Gehässigkeit spricht für meine o.g. Interpretation der Vorgänge.

Gruß
C.

2 Like

Wenn man professionell miteinander umgeht, ist eine gerichtliche Auseinandersetzung kein Grund für irgendeine Form von Groll, sondern eine zulässige (und manchmal auch willkommene) Möglichkeit, eine Streitfrage von einem neutralen Dritten klären zu lassen.

Nö. Das ist ein Vertragsbruch durch den Kunde.

Wenn der Kunde 1x einen geschlossenen Vertrag anfechtet (oder das versucht), hat er sich als Vertragspartner für die Zukunft disqualifiziert.

Aber wenn ihr das anders seht:
Poste einfach mal, wo Du arbeitest, und wir schicken diese (Ex)Kunden von uns gern zu Euch :wink:.

Erdbeerzunge

Wenn man professionell miteinander umgeht, ist eine gerichtliche Auseinandersetzung kein Grund für irgendeine Form von Groll, sondern eine zulässige (und manchmal auch willkommene) Möglichkeit, eine Streitfrage von einem neutralen Dritten klären zu lassen.

Nö. Das ist ein Vertragsbruch durch den Kunde.

Bevor das Gericht nicht entscheidet, ist das erst einmal gar nichts. Wäre der Kunde vor Gericht erfolgreich gewesen, hätte der Verstoß gegen geltendes Recht bei Euch gelegen.

Wenn der Kunde 1x einen geschlossenen Vertrag anfechtet (oder
das versucht), hat er sich als Vertragspartner für die Zukunft
disqualifiziert.

Ein sehr eigenartiger Standpunkt. Allein schon aufgrund seiner AGB hat in Deutschland jedes Kreditinstitut in der Vergangenheit nicht nur einmal ein Gerichtsverfahren verloren. Damit hätte sich jedes Kreditinstitut in Deutschland als Vertragspartner disqualifiziert, wenn man Deine Logik anwendet.

Verträge vor Gericht prüfen zu lassen, ist ureigenstes Recht jeder juristischen und natürlichen Person. Dieses Recht den eigenen Kunden abzusprechen, deutet schon auf ein sehr eigenartiges Selbstverständnis hin. Nicht zuletzt derartige Standpunkte sind es, die die Branche in der Öffentlichkeit und in den Medien in ein schlechtes Licht rücken. Hat sich doch in der Vergangenheit oft genug gezeigt, daß die Klauseln in AGB und Verträgen für ungültig befunden wurden.

Insofern kann man jedem Kunden eigentlich nur raten, Verträge juristisch prüfen zu lassen.

Gruß
C.

6 Like

Verträge vor Gericht prüfen zu lassen, ist ureigenstes Recht jeder juristischen und natürlichen Person. Insofern kann man jedem Kunden eigentlich nur raten, Verträge juristisch prüfen zu lassen.

Selbstverständlich sollte auch nach meiner Meinung jeder Kunde Verträge vor Unterzeichnung gewissenhaft prüfen, und gern auch Rechtsberatung einholen.

Nach Unterzeichnung nachverhandeln zu wollen ist aus meiner Sicht voll daneben.

Wir möchten gern ausschließlich Kunden haben, deren Unterschrift unter einen Vertrag etwas wert ist. Alle anderen Interessenten könnt Ihr gern haben.

Gruß
C.

Grüße
Erdbeerzunge

1 Like

Nach Unterzeichnung nachverhandeln zu wollen ist aus meiner
Sicht voll daneben.

Es gibt genug höchstrichterliche Urteile, die die Rechtslage ändern. Verträge dann neu prüfen zu lassen, ist ein legitimer Anspruch.

Wir möchten gern ausschließlich Kunden haben, deren
Unterschrift unter einen Vertrag etwas wert ist.

Auch Kreditinstitute verklagen Kunden und Geschäftspartner, wenn sie mit den geschlossenen Verträgen oder deren Auslegung nicht zufrieden sind bzw. daran Zweifel haben. Den Kunden den gleichen Weg zu verwehren bzw. diesen zu verurteilen/negativ bis hin zur Kündigung zu bewerten, halte ich für wenig angemessen und zeugt von der Respektlosigkeit, die Du gegenüber Deinen Kunden hier schon mehrfach an den Tag gelegt hast. Die wiederum ist nicht geeignet, die allgemeine Vertrauenskrise gegenüber der Kredit- und Finanzwirtschaft aufzulösen.

Gruß
C.

4 Like

Nur kommt nach einer Kontopfändung in der Regel die Kontokündigung von der Bank.

Barum?

Weil gepfändete Konten der Bank nur Arbeit (Kommunikation mit
Gericht, Gläubigern etc.) machen. Inhabern von gepfändeten
Konten kann die Bank oft auch nicht anderes verkaufen (Kredit,
Geldanlage), um das Konto zu subventionieren.

also ich habe jetzt in meinem leben mit ca. 100 pfändungen durch die finanzämter zu tun gehabt, kann mich aber an keinen einzigen fall erinnern, wo danach eine bank ein konto oder gar die geschäftsbeziehung aufgegeben hätte.

wundert mich schon etwas…

gruß inder