Nach Krankheit und darauf folgender Arbeitslosigkeit habe vor kurzen die Privatinsolvenz eingeleitet und mir wurde eine Insolvenzverwalterin zugeteilt.
Von meiner letzten Bank wurde mir als kein Lohn mehr kam der Dispo gestrichen und kurz darauf das Konto gekündigt.
Mein Arbeitslosengeld geht auf das Konto meiner Frau da ich ja kein Konto mehr besitze und auch veruche ein Konto auf Guthabenbasis bzw ein P Konto zu eröffnen gescheitert sind.
Nun möchte die Insolvenzverwalterin Kontoauszüge der letzten 3 Monate von meiner Frau ist das zulässig ???
Meine frau möchte nicht das ihr derzeitiger Arbeitgeber und andere Institutionen die ja auf Ihren Kontoauszug ersichtlich sind davon erfahren das ihr Ehepartner in Privatinsolvenz ist.
Desweiteren beginne ich in kürze eine Umschulung gefördert von der Arge da ich in meinen alten Beruf nicht mehr Arbeiten kann und auch der Schule soll von meiner Insolvenz informiert werden laut Insolvenverwalterin.
Ist das Zulässig das macht ja schon im vorfeld einen sehr guten 1. Eindruck von mir.
Vielen Dank für die Hilfe
Hallo,
leider bin ich da überfragt. Ein gutes Forum dazu gibt es hier: http://www.forum-schuldnerberatung.de/index.htm
Gibt es in Deiner Nähe eine Schuldnerberatungsstelle? Mit wem hast Du den Insoantrag gestellt? Die geben auch sicher noch einmal kostenlos Auskunft!
Ich könnte mir schon vorstellen, dass bei einer solchen Konstellation die Ehefrau mit hinein gezogen wird … Ich kann die Postbank empfehlen, die eigentlich „nicht so rum zickt“.
LG
Hallo AS,
die Insoverwalterin verhält sich völlig korrekt.
Der Gesetzgeber hat nunmal dafür gesorgt, dass es überhaupt möglich ist, dass überschuldete Personen so wie DU die PI in Anspruchnehmen können. es ist also duraus keine Schande, zumal es 1000 verschiedene Möglichkeiten gibt, in die PI „hineinzurutschen“.
im übrigen kann jeder (sogar im Internet) schauen, wer wann mit wieviel in der PI „gelandet“ ist!!
Kopf hoch
Knauffi
Hallo,
okay Deine Insolvenzberaterin möchte Deine Einkünfte sehen,- marker doch die Einkünfte Deiner Frau auf dem Kontoauszug weg.Wenn Du alleine in die Insolvenz gegangen bist, hat der Arbeitgeber Deiner Frau gar nichts damit zu tun.Es dürfen Institutionen die Deine Gattin betreffen gar nicht darüber informiert werden. Was hat die Schule mit Deiner Insolvenz zu tun? Es interessieren doch nur Deine Einkünfte und nicht jeden in der Öffentlichkeit das Du insolvent bist. Kann es sein das Deine Insolvenzberaterin Dich unter Druck setzen möchte? Also, Du bist verpflichtet monatlich Deine Einkünfte / Bescheid vom der Arge vorzulegen.Lass Dich aber nicht von Ihr wie ein Mensch dritter klasse behandeln. Wenn Du mit Deiner Treuhänderin gar nicht weiter kommst, wende Dich an Deinen zuständigen Rechtspfleger beim Amtsgericht / Insolvenzgericht.Banken sind verpflichtet Dir ein Guthaben Konto einzurichten. Ich weiß einige lehnen dieses ab. Ich selber gute gute Erfahrungen mit der Deutschen Bank gemacht.
Ich wünsche Dir viel Glück, mache Dich vor Deiner Insolvenzberaterin nicht selber so klein.
Das kann ich nicht genau sagen. Eigentlich sind es ja Kontoauszüge Ihrer Frau, weiss aber nicht genau, ob es entsprechende Urteile gibt. Eigentlich muss es reichen, entsprechende Bescheide vorzulegen. Eine Mitteilung an den Arbeitgeber Ihrer Frau ist grundsätzlich nicht erlaubt, da ja ihre Frau kein Bestandteil ihres Verfahrens sind. Ihre Schule sowie auch zufünftige Arbeitgeber werden es auf jeden Fall erfahren; besser gleich mit offenen Karten spielen. Die Insolvenz ist eben ein Teil Ihres Lebens.
Also, ein Konto muss z.B. bei einer Sparkasse als pluskonto möglich sein. Machen auch die SpK.
Soweit ich weis ist es nicht zulässig andere Konten einzusehen, da deine Frau nichts mit der Inso zu tun hat.
MfG
Lucy