Kontopfändung!

Hallo,
da meine Nachbarn sich haben ein P-Konto einrichten lassen will ich mal wissen was das genau ist.Ich habe schon viel rumgestöbert doch eine Frage ist noch offen.
Wenn man bereits ein P-konto hat und man bekommt am 5. des Monats Geld z.b. 500€ und beispielsweise am 10. kommt dann eine Kontopfändung.
Sind dann die 500€ die man vor der Kontopfändung bekommen hat schon im Freibetrag mit drin oder gilt der Freibetrag erst ab dem Tag an dem man die Kontopfändung bekommen hat ???

würde mich wirklich mal interessieren.

freundliche Grüße

da meine Nachbarn sich haben ein P-Konto einrichten lassen

Ich hoffe, sie haben sich jeder ein eigenes P- Konto eingerichtet. Sonst gibt es bei Pfändungen einen riesigen Ärger…

Sind dann die 500€ die man vor der Kontopfändung bekommen hat
schon im Freibetrag mit drin oder gilt der Freibetrag erst ab
dem Tag an dem man die Kontopfändung bekommen hat ???

Der Pfändungsfreibetrag gilt ab Einrichtung des P- Kontos und bezieht sich auf die monatlichen Geldeingänge. In Deinem Beispiel können die 500€ nicht gepfändet werden.

Deshalb empfehlen wir unseren Kunden, wenn eventuell irgendwann mal eine Pfändung kommen könnte, das Konto noch heute vorausschauend zum P- Konto umzustellen. Ansonsten sind bei Pfändung Guthaben/Geldeingänge bis zur Erfüllung der Pfändung weg.

Ja einer von beiden hat nur ein P-Konto.
Aber solange keine Pfändung auf dem Konto ist kann man über das Konto ja Frei verfügung!!
Nur wenn eine Pfändung drauf ist, ab dann ist man im Freibetrag.

Also müsste man ja im oben genannten Fall vom 10. bis zum 31. des Monats den vollen Freibetrag zur Verfügung haben weil ja vor dem 10. noch keine Pfändung auf dem Konto war, und somit auch kein Freibetrag eingestellt worden ist.

Ergänzung
Hallo,

das betrifft zwar nicht die Frage hier, aber für die Mitleser noch zur Ergänzung:

Wenn man die erste Pfändung bekommt und dann erst das Konto wandelt, ist noch nichts verloren. Eine Wandlung in ein P-Konto wird auf das Zustellungsdatum der Pfändung zurückdatiert, wenn seitdem nicht mehr als ein Monat vergangen ist.

Hans-Jürgen

so ist es.

Wenn das P-Konto besteht, ohne dass eine Pfändung besteht (passiver Modus) ist zwar vielleicht schon ein Freibetrag hinterlegt, aber er ist ohne Bedeutung. Solange keine Pfändung da ist, kann der Kunde ohne jede Beschränkung über Guthaben verfügen.

Wenn es eine Pfändung gibt, wird die besondere Funktion aktiv. Der Freibetrag gilt monatsweise und nicht anteilig. Wie in Deinem Beispiel, könnte man auch ab 10. noch den vollen Freibetrag verfügen. Wäre es der 29. des Monats, wäre es dasselbe.

Gruss

Hans-Jürgen

Also kurz gesagt :
Man hat AB DEM TAG wo die Pfändung kommt den vollen Freibetrag zur verfügung für den Rest des Monats.
Richtig ???

mfg

so ist es ! (owT)
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Wenn man die erste Pfändung bekommt und dann erst das Konto
wandelt, ist noch nichts verloren.

Auch da gibt es einen riesigen Ärger, weil das gepfändete Geld evtl. erstmal blockiert ist etc. Das ist besonders dann blöd, wenn das Geld dringend benötigt wird.

Nochmal: Wir empfehlen Leuten, die eine Pfändung auch nur ansatzweise am Horizont im Schneckentempo kommen sehen, immer die Wandlung zum P- Konto.

Erdbeerzunge