kontopfändung aufheben/ruhen lassen

hallo,

habe eine kontopfändung habe jedoch mit dem gäubiger eine ratenzahlung vereinbart und dieser hat sogar ein fax an die bank geschickt mit dieser vereinbarung und darin zugesagt das die pfändung ruht.jedoch weigert die bank sich das ruhrn zu akzeptieren und verlangt die aussagt aufheben der pfändung.darf die bank das ?? wir kommen nich an unser geld was sollen wir tun sind nur 3 raten aber bank bockt.

hallo,
ja, bank darf pfädung nicht aufheben. gläubiger muß erst zur zuständigen gerichtlichen behörde und diese sendet dann einen aufhebungsbeschluß
lg

die bank soll den ja nicht aufheben der der die pfändung gemacht hat soll die aufheben obwohl er sie ja schon ruhen lässt. wollte wissen ob die bank das geld trotz ruhen der pfändung einbehalten darf

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,
soweit ich das mitbekommen habe, brauchen die Banken mit der Einführung des P-Kontos Ruhendstellungen von Pfändungen nicht mehr zu akzeptieren.

Hier wäre m.E. der Gläubiger der einfachere Ansprechpartner, wenn er mit der ersten Teilzahlung die Pfändung aufhebt.

Viele Grüße
Stephan Tenhaken

Eine Pfändung ist eine vom Gericht angeordnete „Blockade“ Ihrerr Finanzen. Die Bank bockt hier keineswegs, sondern muss sich an gesetzliche Vorgaben halten.
Erst, wenn die Pfändung aufgehoben ist, können Sie wieder über Ihr Geld verfügen.

Sie sollten nicht versuchen, die Bank als Schuldigen für etwas hinzustellen, was Sie offenkundig selbst verbockt haben. So eine Pfändung fällt nicht vom Himmel, sondern ist vorher absehbar!

Also Gläubiger ist keine Bank? Wer ist hier Gläubiger?Bitte nennen Sie Namen wer Bank ist und wer Gläubiger, dann ist es einfacher darauf zu antworten.

also gläubiger ist Real inkasso die lassen pfändung ruhen.
Banke ist die sparkasse die bestehen auf aufhebung sonst kein geld.was soll ich tun??

Also Gläubiger ist keine Bank? Wer ist hier Gläubiger?Bitte
nennen Sie Namen wer Bank ist und wer Gläubiger, dann ist es
einfacher darauf zu antworten.

Aber Realinkasso ist nicht der Ursprungsgläubiger oder? Schildern Sie bitte kurz in Zahlen was passiert ist. Wichtig wäre der wirkliche Ursprungsgläubiger und die Höhe des Betrages.

Ursprung ist eine telefongesellschat primacall die summe die auch die pfändung betrifft sind mitsamt zinsen gebühren genau 649,58€ real inkasso der vertreter des gläubigers .Habe Kontopfändung erhalten und realinkasso sofort kontaktiert.Eine einigng erreicht mit 3 raten .erste rate sofort dann wird pfändung ruhen gelassen und rest gelder wären für mich verfügbar.realinkasso faxte bestätigung der vereinbarung der rechtabteilung der sparkasse zu.sparkasse weigert sich jedoch das konto freizugeben da die sparkasse die vormulierung aufheben möchte.also kommen wir an kein geld im mom dran. sind lohnleistungen die eh unter dem pfändungsfreibetrag wären . darf die bank das da die bank bereits alle ihre gelder vom lohn abgezogen haben.

Aber Realinkasso ist nicht der Ursprungsgläubiger oder?
Schildern Sie bitte kurz in Zahlen was passiert ist. Wichtig
wäre der wirkliche Ursprungsgläubiger und die Höhe des
Betrages.

Sorry, hier kann ich keinen Tipp geben. Ist eine Frage für einen Rechtsanwalt…
Grüsse Dirk

Hallo
also wenn die Rechtsabteilung der Sparkasse hier nicht einlenkt, dann kann ich auch nichts dagegen machen. Ich verstehe aber auch nicht ganz, was genau die Sparkasse will. Sie schreiben ja " die Formulierung aufheben…" Sinn macht nur, wenn man schriftliche Schreiben der Sparkasse überprüft die Sie sicherlich haben. Aber das ist dann ein Job eines Anwaltes…

ja, darf sie

die bank soll den ja nicht aufheben der der die pfändung
gemacht hat soll die aufheben obwohl er sie ja schon ruhen
lässt. wollte wissen ob die bank das geld trotz ruhen der
pfändung einbehalten darf

Hi
die Bank hat recht: der Gläubiger muss die Pfändung aufheben (lassen).

Gruß
HaWeThie

Hallo
Sorry kann da leider nicht weiterhelfen, hoffe das sich noch jemand anders meldet

Hallo!
Die Bank benötigt eine Freigabe des Kontos!
Wenn das nicht geschehen ist, darf die Bank nicht auszahlen!
Eine Alternative wäre ein s.g. Pfändungsschutzkonto, hier hat der Kontoinhaber je nach persönlicher Lage einen gewissen Freibetrag. Für eine einzelne Person liegt dieser momentan bei etwas über 1000 EUR monatlich.

Wenn du noch kein solches Konto besitzt, frag mal bei deiner Bank an! Bestehende Konten müssen meines erachtens nach in ein P-Konto umgewandelt werden! Sie dürfen das nicht verweigern! Nur neue Konten die direkt ein P-Konto sein sollen muss keine Bank zwangsweise eröffnen.

Gruß

tja, das ist selten, weil die meisten banken bei solchen vereinbarungen dann auf antrag des gläubigers die pfändung als „ruhend“ betrachten. aber man hat nun mal keinen rechtsanspruch darauf, wenn die bank auf nummer sicher gehen will, ist wohl ein gang zu gericht notwendig, um die pfändung wieder aufzuheben. da will sich wohl eine bank nicht in die nesseln setzen oder hat entsprechend negative erfahrugen gemacht…kann man de facto ausser dem gericht (bzw. bezahlen) wenig machen…
gruss bordeaux71

ich verstehe deine frage nicht
verlagt die aussagt aufheben?

geh doch nochmal zur bank und erkundige dich was sie genau brauchen.
ein fax deines gläubigers ist sicherlich nicht ausreichend vermute ich.

Wie ich aus den anderen Antworten ersehen konnte handelt es sich um eine hohe rechnung für Telefon.Dann ist diese Pfändung keine Überraschung- du hast sie schließlich selbst verursacht und regelmäßig die entsprechenden Rechnungen erhalten und nicht bezahlt.Du solltest nicht warten bis es zu einer Pfängung kommt-- es war vorher genug Zeit, eine Ratenzahlung mit denen zu vereinbaren oder… weniger telefonieren???

Ktopfändung kann nur das Gericht aufheben und nicht der Gläubiger. Der muss das Gerichgt beauftragen, so wie er auch das Gericht bzw. den Gerichtsvollzieher beauftragt hat, die Pfä. zu veranlassen.