Kontovollmacht -Pflichten des Bevollmächtigten

Mutter hat meinem Bruder Kontovollmacht erteilt. Der fertigt nun aber keine Kontoauszüge für sie. Sie weiß nicht mehr wie viel Geld noch da ist.

Muss der Bevollmächtige Kontoauszüge fertigen?
Darf der Bevollmächtige Geld auf sein eigenes Konto überweisen (1x 1000, 1x2000, leihweise)?
Falls Mutter stirbt, wie lang zurück muss er Kontoauszüge fertigen?

Hallo!

Nein, das darf er natürlich nicht, wenn die Vollmachtgeberin damit nicht einverstanden ist, das ist Unterschlagung.

Eine Kontovollmacht kann man übrigens jederzeit widerrufen, wenn man dem Bevollmächtigten nicht vertraut.

Wir kommen der Sache näher, es geht wohl nicht um die Mutter, sondern um Sicherung eines zu erwartenden Erbes. :slight_smile:

Die Kontoauszüge fertigt die Bank. Da ist man als Erbe nicht unbedingt auf den Bevollmächtigten angewiesen.

Schöne Grüße!

Das ist eine beleidigende Uterstellung! Rocco schrieb davon noch nichtmal andeutungsweise was.
Ein Sohn handelt kriminell und der andere wird pauschal gleichmal zum Erbschleicher dekradiert, ist ja kaum zu glauben! ramses90

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In dem Fall kann jeder der Erben die Vollmacht widerrufen wenn dies n i c h t über den Tod hinaus (post mortem) ausgestellt wurde und die Miterben können bis zu 10 Jahre nach dem Todesfall , kostenpflichtig, die Herausgabe der Kontoauszüge von der Bank verlangen.
Was sagt denn die Mutter zu den Abbuchungen die der Bruder vorgenommen hat? ramses90

Der (90) ist nur daran gelegen, wie viel noch da ist, nicht wofür wie viel verbraucht wurde.

Ist es auch Unterschlagung, wenn die Beträge wieder zurück überwiesen werden?

Dann war es Unterschlagung, der Strafbestand ansich bleibt durch die Rücküberweisung aber bestehen. tramses90

Und ist die Bank auch verpflichtet diese zu fertigen und ist sie auch dazu in der Lage?

Die ist sowohl in der Lage wie auch verpflichtet die Kto.-auszüge auszufertigen und auszuhändigen. ramses90