Hallo,
wegen jeder Kleinigkeit dürfen Polizisten Verwarnungsgelder verhängen. Warum nicht bei Sitzblockaden?
10.000 Demonstranten mal 30 Euro wären doch schon mal ein kleiner Anfang, oder?
Gruss, Marco
Hallo,
wegen jeder Kleinigkeit dürfen Polizisten Verwarnungsgelder verhängen. Warum nicht bei Sitzblockaden?
10.000 Demonstranten mal 30 Euro wären doch schon mal ein kleiner Anfang, oder?
Gruss, Marco
Hallo,
wegen jeder Kleinigkeit dürfen Polizisten Verwarnungsgelder
verhängen. Warum nicht bei Sitzblockaden?
vermutlich weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
In den Diskussionen um den Castor-Transport wurde öfters von Politikern - nicht nur von Claudia Roth, die ja sogar zu Blockaden aufgerufen hatte - gesagt, dass diese zum Demonstrationsrecht gehören.
Dass die Blockade von Verkehrswegen im Rahmen von angemeldeten Demonstrationen völlig legal und noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit sein sollen hätte ich nicht gedacht.
Gruß
Pontius
Hallo,
wegen jeder Kleinigkeit dürfen Polizisten Verwarnungsgelder
verhängen. Warum nicht bei Sitzblockaden?10.000 Demonstranten mal 30 Euro wären doch schon mal ein
kleiner Anfang, oder?
für gesetzesänderungen gibt es dann wieder keine mehrheiten,
da die jeweiligen parteien um wählerstimmen angst haben und
daher bleibt auch sonst vieles wie es ist, denn wenn man nix
macht schreit auch niemand sofort auf „das ist falsch, weil…“
wenn man aber was schlechtes läßt wie es ist, ist meist das
geschrei lang nicht so groß - das nennt man: lahme demokratie
gruß
ad
Dass die Blockade von Verkehrswegen im Rahmen von angemeldeten
Demonstrationen völlig legal und noch nicht einmal eine
Ordnungswidrigkeit sein sollen hätte ich nicht gedacht.
Die Leute werden ja auch weggeschleppt. Genauso wie dein Auto, wenn es die Feuerwehrzufahrt blockiert
Dass die Blockade von Verkehrswegen im Rahmen von angemeldeten
Demonstrationen völlig legal und noch nicht einmal eine
Ordnungswidrigkeit sein sollen hätte ich nicht gedacht.Die Leute werden ja auch weggeschleppt. Genauso wie dein Auto,
wenn es die Feuerwehrzufahrt blockiert
Ja, aber in diesem Fall bekäme ich mit Sicherheit eine Rechnung.
Es wird ja auch Anzeigen und Verfahrhen gegen einen Teil der Protestierer geben,weil sie schlichweg wissentlich und organisiert eine Straftat begangen haben.Und dazu noch vorher von Parlamentariern diverser Oppositionsparteien zumindestens ermutigt wurden.
Ich konnte mich auch nicht mit Sitzblockaden und Verweigerungshaltung pur gegen Beschlüsse der Rot-Grünen-Koalition wenden.Sie sind demokratisch gefaßt und beschlossen.Egal,wer regiert,ansonsten herrscht das Chaos.
Gruß,David
Jetzt schiesst ihr übers Ziel hinaus.
Sitzblockaden sind gesetzlich ‚ziviler Ungehorsam‘ laut Demonstrationsrecht NICHT strafbar. Das Sitzblockaden eine Form der Nötigung darstellen ist vom Bundesverfassungsgericht schon in den 90ern gekippt worden.
Strafbar ist, sich festzuketten, aneinander festzuhalten und sonstiger aktiver Widerstand. Rumsitzen ist es nicht.
Sitzblockaden sind gesetzlich ‚ziviler Ungehorsam‘ laut
Demonstrationsrecht NICHT strafbar. Das Sitzblockaden eine
Form der Nötigung darstellen ist vom Bundesverfassungsgericht
schon in den 90ern gekippt worden.
Strafbar ist, sich festzuketten, aneinander festzuhalten und
sonstiger aktiver Widerstand. Rumsitzen ist es nicht.
Warum wurde dann noch nicht versucht, Staat und Wirtschaft auf diese Weise größtenteils lahm zu legen? Wäre doch ein risikoloses Mittel, um jede Forderung durchzusetzen. Es müsste nur eine genügend große Anzahl von Verkehrswegen über einen längeren Zeitraum blockiert werden.
Aber wahrscheinlich würde sich die derzeitige Rechtsauffassung mit größerer Qualität und Quantität der Blockaden sehr schnell ändern.
Jetzt schiesst ihr übers Ziel hinaus.
Sitzblockaden sind gesetzlich ‚ziviler Ungehorsam‘ laut
Demonstrationsrecht NICHT strafbar. Das Sitzblockaden eine
Form der Nötigung darstellen ist vom Bundesverfassungsgericht
schon in den 90ern gekippt worden.
Naja, das ist schon arg vereinfacht. Es geht immer darum, in wie weit die Sitzblockade nötigt.
Ganz davon abgesehen sagt es nichts darüber aus, ob eine zivilrechtliche Klage nicht doch erfolgreich wäre. Und die Kosten für einen verzögerten Castor Transport würde ich für erheblich halten.
Oder?
Gruß
ALex
Wie schon gesagt: Die Gesetzeslage ist so, wie beschrieben. Ich habe das einfach völlig unvoreingenommen gepostet.
Faktisch ist es ja so, dass so eine Sitzblockade auf Privateigentum schon eine Straftat darstellen würde. Ausserdem ist es wie gesagt so, dass es nur dann eine Sitzblockade ist, solange da wirklich nur einzelne Leute sitzen, die sich nicht aneinanderfesthalten oder auf sonstige Weise (Ketten, Seile, Betonklötze, etc) miteinander verbunden sind. Sowas kann relativ schnell beräumt werden.
Ausserdem kann die Polizei (meines Wissens) trotzdem Platzverweise erteilen und dann rutscht das ganze eh in eine gewisse Grauzone ab.
Einfache Aussage,wer sich (egal wie ,beuwßt oder auch unbewußt)gegen die bestehende Rechtslage verhält,wird immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt kommen.Ob man das auf ewig so toll finden kann?
Gruß,David
Ich hab, ehrlich gesagt, keine Ahnung, wem du was mit deinem letzten Satz sagen wolltest.
Klassische Null-Aussage.
Ach,denk doch einfach mal drüber nach.Vielleicht ein kleiner Denkanstoß,offenbar nötig für ganz Viele.
Nach dem Motto „Ich mach sowieso was ich will,und wundere mich ganz heftig,wenn ich dafür trotzdem bestraft werd.“
Ist Chaos wirklich schlimmer?
Hi David,
Ich konnte mich auch nicht mit Sitzblockaden und
Verweigerungshaltung pur gegen Beschlüsse der
Rot-Grünen-Koalition wenden.Sie sind demokratisch gefaßt und
beschlossen.Egal,wer regiert,ansonsten herrscht das Chaos.
Was ist das geringere Übel: Die Herrschaft des Chaos oder die Herrschaft des Merkels?
Nick
Offenbar hast du nicht verstanden, was ich geschrieben habe. Also nochmal ganz langsam:
Sitzblockaden sind nicht strafbar.
So einfach ist das.
Hey „Zerschmetterling“,
würdest Du für die möglichen Auswirkungen der Ernstnahme durch Dritte deiner hier von dir felsenfest hingestellten Behauptung:
„Sitzblockaden sind nicht strafbar“
auch mit deiner Person und deinem Vermögen gegenüber diesen haften?
Nachdenkliche Grüße
Helmut
Ach,weißt du,ich lass dir doch deine Freiheit es zu glauben.Dadurch wird es nicht richtiger.
So einfach seh ich es…leider.
Gruß,David
Haaalloo!
Ja, ist 'ne Superidee. Ich bin der Meinung ALLE Blockaden entsprechend zu berechnen. Bei der Loveparade 2010 wären schon ein paar Scheine drin gewesen!
sorry Leute - bei so einem Gesülze kann ich nicht anders!
Gruß
Fronk
Eine Sitzblockade ist per se nicht strafbar:
"Strafrechtlich wurde eine Sitzblockade früher stets als Nötigung bewertet […]
Diese Definition wurde durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Jahr 1995 (AZ 1 BvR 718/89) gekippt. Die Ausweitung des Gewaltbegriffs auf psychische Gewalt verstieß laut Meinung der Richter gegen Bestimmtheitsgrundsatz des Artikels 103 Abs. 2 des Grundgesetzes."
Solange man sich nicht aktiv gegen das Wegtragen wehrt oder sonstige Hilfsmittel einsetzt (wie ich weiter oben bereits schrieb), ist eine Sitzblockade…
„verfassungsrechtlich eine Versammlung nach Art. 8 des Grundgesetzes.“
Die Zitate stammen von der Wikipedia, weiterführende Links und Quellenangaben finden sich am unteren Ende des Wikipedie-Beitrages.
Hey „zerschmetterling“ (Anrede),
ich habe mir das von Dir angeführte BVG-Urteil nochmal vorgenommen und - bezogen auf mein Rechtsverständnis - weiterhin daraus abgeleitet, daß eine sog. „Sitzblockade“ nur mit Einverständnis des Veranstalters als Aktion innerhalb einer genehmigten Demonstration und ausgeführt ausschließlich auf dem genehmigten Demonstrationswege zulässig sein kann, sofern diese Aktion nach Auflösung der Veranstaltung durch den Veranstalter oder die behördlichen Ordnungskräfte umgehend freiwillig beendet wird.
Jedes andere Verhalten kann für den einzelnen mindestens als strafbare Nötigung bewertet werden, so nicht noch zusätzlich ganz andere strafbewehrte Tatbestände greifen.
Also - kurz und konkret auf den Punkt gebracht: Unsere Polizei ist keine Transportarbeitertruppe!
Freundliche Grüße (Gruß)
Helmut