Kosten Gartenmauer

Hallo,
danke. DAS klingt aber SEHR teuer…
Ich werde einen Bauunternehmer mal hier ausrechnen lassen,
auch wenn der dafür Angebots-Kosten in Rechnung stellt.
Grüße
Marie

Marie, ich mach’ zwar keine „all inclusive“ Beratung aber eine Aufbewahrung der Rechnung die vom Unternehmer in Material- und Lohnkosten getrennt ausgestellt werden muß ist doch wohl selbstverständlich. *grins breit und belustigt*
Schau hier -->
Die Neuregelung des § 14b Abs. 1 S. 5 Nr. 1 UStG regelt somit erstmals
eine Rechnungsaufbewahrungspflicht für so genannte Nichtunternehmer.
Danach hat jede Privatperson Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere
beweiskräftige Unterlagen 2 Jahre lang aufzubewahren, wenn eine
steuerpflichtige, im Zusammenhang mit einem Grundstück stehende
Werklieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wurde.

Gruß Jukaido

Tschuldigung, Jukaido,
der Hinweis war eher für Marie als für Dich gedacht - besonders weil sich der Steuerfreibetrag gerade in diesem Jahr verdoppelt hat.

Wir hatten blöderweise letztes Jahr eine Handwerkerrechnung nicht in Material- und Arbeitskosten aufgeschlüsselt bekommen und zudem noch bar Cash bezahlt - beides führte zur Nichtanerkennung. Davor wollte ich Marie (und ebtl andere Leser) bewahren.

Gruß
Eckard