Hallo, wenn ich ein Haus verkaufe übernimmt ja der Käufer die meisten Gebühren hierfür. Als Verkäufer trage ich doch im Wesentlichen die Kosten der möglichen Grundschuldlöschung.
Oder rechnet der Notar auch noch Kosten mit mir ab? Bspw. gem. §19 GNotKG?
Ich habe schonmal gehört, dass hier Vollzugsgebühren anteilig zum Kaufpreis (§112), treuhandgebühren (§113(2)) in Rechnung gestellt werden.
Wäre sowas in Ordnung?
Den Notar muss bezahlen, wer ihn beauftragt hat. Im Grundstückskaufvertrag kann aber eine abweichende Regelung getroffen werden.