…ups Schreibfehler!!!
Sorry!!
Hallo,
das Kind kann über den Mann im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden.
Gleiches gilt für die vielleicht bald Ehefrau.!?!
Also heiraten ??? alle Probleme erledigt.
Als Hausfrau ohne Einkommen kann man sich bei jeder deutschen gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern inclusive Kind, welches dann kostenlos familienversichert ist.
Ob das auch für nicht deutsche Mitbürger gilt müsste man bei der Krankenversicherung erfragen.
Die Schwangerschaft darf keine Rolle spielen, da auch kranke Hausfrauen versichert werden und nach dem Gesundheitszustand nicht gefragt werden darf.
Für Ausländer die vorrübergehend in Deutschland zu Besuch sind gibt es eine Besucherkrankenversicherung auf Zeit. Ob das auch bei vorliegender Schwangerschaft geht müsste auch erfragt werden.
Im werde man telefonieren und dann nochmals zu der freiwilligen und der BesucherKV schreiben.
Viele Grüße
Franjo
wenn sie mal telefoniern koennten waere super . momentan herrscht NUR eine DULDUNG fuer meine freundin ! Ich bin in DER SCHWEIZ berufstaetig WOHNEN ABER inD .! bitte um antwort ! THX
adress: [email protected]
Hallo,
das habe ich bei Wikipedia gefunden:
Über das Asylbewerberleistungsgesetz besteht eine Art Krankenversicherungsschutz. Die zuständige Behörde (meistens die örtlichen Sozialämter) stellen die ärztliche und zahnärztliche Versorgung sicher (vgl. § 4 AsylbLG). Dies kann zum Beispiel durch die Gesundheitsämter der Gemeinden erfolgen, aber auch durch niedergelassene Ärzte, die direkt oder über die kassenärztlichen Vereinigungen mit den leistungsgewährenden Stellen abrechnen.
Deine Bekannte kann bei Duldung nicht in eine gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei einer Krankenversicherung für ausländische Besucher muss diese vor dem Besuch in Deutschland, spätestens aber einen Monat nach der Einreise abgeschlossen werden. Hier ist aber die bestehende Schwangerschaft nur bis zur 30. Schwangerschaftswoche versichert.
Ich denke ihr solltet mal mit der Duldungsbescheinigung bei eurer Stadt/Gemeinde vorsprechen und dort beim Sozialamt.
Die werden hoffentlich die Kosten der Entbindung und weitere Versorgung übernehmen.
Das Kind braucht nur nach der Geburt bei der Krankenkasse des Mannes angemeldet werden, das geht auch erst mal telefonisch.
Viel Glück
Franjo
wenn sie mal telefoniern koennten waere super . momentan
herrscht NUR eine DULDUNG fuer meine freundin ! Ich bin in DER
SCHWEIZ berufstaetig WOHNEN ABER inD .! bitte um antwort ! THX
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VIELEN DANK ! sehr hilfreich … das werden wir versuchen !
Endlich mal ein Lichtblick !
Also es gibt KEINE PRIVATE u KEINE GESETZLICHE KV die sie in ihrem schwangeren Zustand versichert ! F*** auf diese KV-pflicht in Deutschland ! Das ist NUR buerokratische Theorie. Die Realitaet sieht leider ganz anders aus !