Studentin vollendet 2018 das 30. Lebensjahr bei gesetzlicher Krankenkasse. Sie beantragt eine Verlängerung der Krankenversicherung wegen Hochschulreife über 2. Bildungsweg nach § 5 Abs. 1 Satz 9 SGB V.
Die Krankenversicherung verlängert den Tarif nach Prüfung um 1 Jahr bis September 2019.
Frage: War diese Verlängerung um 1 Jahr angemessen oder stünde der Studentin eine weitere Verlängerung zu.
Falls ja, ist eine Anfechtung dieser Entscheidung im Jahr 2019 möglich und auf welche Gesetzestexte oder Urteile sollte in der Anfechtung/Widerspruchschrift hingewiesen werden?
Hintergrund: Bei der Recherche fand ich lediglich, dass eine Verlängerung wegen Hochschulreife über den 2. Bildungsweg möglich ist. Nicht jedoch, in welchem (Mindest-)Umfang diese zu sein hat.