Kündigung Sparbuch (Quartalssparen; 6 Monate)

Hallo,

angenommen Sie wissen für ca. 6 Monaten nicht, was sie mit ihr Geld,
sagen wir mal so 100 TEUR machen sollen, und legen das Geld deshalb in einem o. g. Sparbuch an. Bei der Eröffnung legen Sie aber daruf Wert, dass gleich eine Kündigung für den Zeitraum durch entsprechendes Formular bei der Bank ausgesprochen und dokumentiert wird. Die gleichzeitige Kündiung mit der Anlage ist erst möglich, nach dem der Bank-Mitarbeiterin klar wird, dass es ansonsten überhaupt keine Unterschrft zur Anlage gibt. Soweit so gut.

In einem halben Jahr gehen sie geschwind zur Bank und wollen ihr Geld.
Antwort: Sie haben nicht gekündigt. Auch Beschwerden hilft nix.
Die Bank (schriftlich) bittet sie statt dessen für den nächsten Kündigungstermin das physische Sparbüchlein nach München zu senden,
damit dann wirklich nichts „mehr passsiren kann“.

Würden Sie das tun? Ich meine würden sie das Büchlein mit der Post
versenden?

Vorab: Bitte keinen Hinweis auf die Kündigungskopie. Danke.

Gruss
P. Popei

P.S. Der Fall und die Bank hat starke realistische Hintergründe und
ging natürlich viel weiter. Wer kann die Bank erraten?

Hallo !

Das kann ja nur die Postbank sein.

Man kann das Sparbuch zur Postfiliale bringen,die füllen ein Formular aus und schicken es zur für Sparbücher zuständigen Zentrale nach München. Im Formular gibt man an auf welches Konto der Betrag bei Fälligkeit überwiesen werden soll. Man bekommt eine Quittung über die Abgabe.
Der Betrag und Sparbuchnummer ist ja festgehalten,da passiert nichts,selbst wenn Sparbuch verlorengehen sollte.

Übrigens,man kann NIE,NIE,NIE bei Abschluss gleich wirksam kündigen.
Einen Tag später kann man es machen und da sollte man sich ja auch noch dran erinnern und den Termin nicht verpassen,wie viel später mal.

MfG
duck313

Hallo !

Das kann ja nur die Postbank sein.

Korrekt! :smile:

Man kann das Sparbuch zur Postfiliale bringen,die füllen ein
Formular aus und schicken es zur für Sparbücher zuständigen
Zentrale nach München. Im Formular gibt man an auf welches
Konto der Betrag bei Fälligkeit überwiesen werden soll. Man
bekommt eine Quittung über die Abgabe.

Ups. Das ist eine wirklich neue Information für mich. Das stand so weder im Brief (ich solle das Sparbuch ‚einfach‘ schicken, noch wurde ich bei meinen diversen Emails, oder am Schalter darauf hingewissen.

Der Betrag und Sparbuchnummer ist ja festgehalten,da passiert
nichts,selbst wenn Sparbuch verlorengehen sollte.

Na dem würde ich aber nicht getraut. Nicht bei der Bank. Und würde
ich nie, nie, nie machen! Jetzt zwar nachgeschoben. Gab es aber bei einer anderen Bank nicht erst ein Urteil über ein 'erstmal verlorenes gegangenes Sparbuch. Da hat man die Echtheit der Urkunde (Sparbuch)
angezeifelt. Dann wurde angezweifelt, ob die damaligen Bank- Mitarbeiter überhaupt berechtigt waren, ein solches Sparbuch überhaupt auszustellen und (damals)zu unterschreiben? Was ist dann noch so ein Blättchen Postbank-Papier Wert im Falle eines Falles Wert? Selbst wenn ich diese Vorgehensweise gewusst hätte?
Ich hätte es NICHT getan.

Übrigens,man kann NIE,NIE,NIE bei Abschluss gleich wirksam
kündigen.

Doch ich konnte. Ich bin sicher etwas schwierig. Ich halte mich
für den Kunden und nicht für den Bank-Laufburschen. Warum sollte ich
einen Tag später NOCHMALS zur Bank latschen? Damit dort die
‚Organisation‘ nicht ‚beschädigt‘ wird?
Wäre das das Ergebnis gewesen. Wäre die G’schicht hier zu Ende gewesen.

Aber die G’schicht geht ja noch weiter.
Ich habe dann schriftlich - per Einschreiben (Vorstandsadresse) gekündigt - und bat um Kündigungsbestätigung. Keine Reaktion. Dann zur Postbank-Filiale. Der freundliche Bank-Mitarbeiter (oder nur Bonus-MA?)formulierte ebenfalls eine handschriftliche Kündigung für seine eigene Bank(!) (Eine Kopie mit Postbank-Kopf habe ich erhalten). In dem Schreiben war zu lesen, dass ich die Kündigung zum Tag X ausgesprochen habe und eine Kündigungsbestätigung haben wollte. Reaktion Keine. Weitere Beschwerden. Dann kam das Sparbuchversand-Angebot nach München.

Ich dachte, gut keine Bestätigung - aber dies sollte jetzt ausreichen
meinen Willen gegenüber der Postbank zu dokumentieren.

Also hin zur Bank (war der 1 AT in dem dann neuen Jahr)! Ergebnis:
Nö, ich kann ihnen das Geld nicht überweisen. Sie haben nicht gekündigt! Peng.

Wieder Beschwert. Dieses Mal wurde dort gleich reagiert. Schliesslich sei ich selbst Schuld, in dem ich das Büchelein nicht nach München verschickt hatte.

häääää?

Kurzum: Wieder VS mehrfach angeschrieben, dann kam das Geld - ohne
dass ich das Postbank-Sparbüchelein aus der Hand geben musste. Allerdings Eingang erst 6 Wochen. Das Ergebnis über meine Nachfrage nach einer Verzinsung über den Fälligkeitstag - darf sich jetzt jeder selbst beantworten.

Gruss
P. Popei

angenommen Sie wissen für ca. 6 Monaten nicht, was sie mit ihr
Geld,
sagen wir mal so 100 TEUR machen sollen, und legen das Geld
deshalb in einem o. g. Sparbuch an. Bei der Eröffnung legen
Sie aber daruf Wert, dass gleich eine Kündigung für den
Zeitraum durch entsprechendes Formular bei der Bank
ausgesprochen und dokumentiert wird. Die gleichzeitige
Kündiung mit der Anlage ist erst möglich, nach dem der
Bank-Mitarbeiterin klar wird, dass es ansonsten überhaupt
keine Unterschrft zur Anlage gibt. Soweit so gut.

Die Sparverkehrsbedingungen der Postbank sagen:
(3) Geldbeträge, die von vornherein befristet angenommen werden, gelten
nicht als Spareinlagen.

Das Kreditwesengesetz sagt. Zitat Wikipedia:
Voraussetzungen von Spareinlagen
Einzige Rechtsgrundlage für Spareinlagen ist nunmehr § 21 Abs. 4 RechKredV, nach der vier Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Kreditinstitute bestimmte Verbindlichkeiten als Spareinlagen bilanzieren dürfen:
-sie sind durch Ausfertigung einer Urkunde, insbesondere eines Sparbuchs, als Spareinlagen gekennzeichnet,
-sie sind nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt,
-sie werden nicht von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, wirtschaftlichen Vereinen, Personenhandelsgesellschaften oder von Unternehmen mit Sitz im Ausland mit vergleichbarer Rechtsform angenommen, es sei denn, diese Unternehmen dienen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken oder es handelt sich bei den von diesen Unternehmen angenommenen Geldern um Sicherheiten gemäß § 551 BGB oder § 14 Abs. 4 Heimgesetz a.F.
-sie weisen eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten auf und dürfen nicht von vorneherein befristet sein.

In einem halben Jahr gehen sie geschwind zur Bank und wollen
ihr Geld.
Antwort: Sie haben nicht gekündigt. Auch Beschwerden hilft
nix.
Die Bank (schriftlich) bittet sie statt dessen für den
nächsten Kündigungstermin das physische Sparbüchlein nach
München zu senden,
damit dann wirklich nichts „mehr passsiren kann“.

Würden Sie das tun? Ich meine würden sie das Büchlein mit der
Post
versenden?

Vorab: Bitte keinen Hinweis auf die Kündigungskopie. Danke.

Gruss
P. Popei

In Deutschland gibt es die Institution des „Ombudsmanns“.
An den kann man sich als Privatperson wenden (kostet nichts) und der wird von Banken verdamt ernst genommen.

Gruss Roland

Hi,

dass die Postbank es nicht hinbekommt, eine Kündigung zu verstehen, finde ich seltsam und ärgerlich.

Nur mit einem Mißverständnis möchte ich aufräumen:

Die Bank macht Dich nicht zu ihrem Laufburschen, wenn sie die Kündigung nicht am Tag der Anlage annimmt, sie folgt damit geltendem Recht.

Es gilt, ob Du willst oder nicht, auch im Falle Deiner Anlage die Rechnungslegungsverordnung, genauer: §21, Abs. 4. Der Mitarbeiter, der die Anlage angenommen hat, kann weder rechtlich noch systematisch die Kündigung annehmen - egal womit Du drohst, egal was Du forderst.

Es geht nicht, er darf es nicht.

Er mag zwar zu Dir gesagt haben „Klar, ich schreib es mir auf und gebe das morgen für Sie ein“ (und war dann vielleicht einige Tage krank, hat es vergessen oder sonstwas), aber das ist immer noch keine rechtswirksame Kündigung, sondern eine bilaterale, nicht rechtmäßige Absprache, auf die Du Dich leider nicht berufen darfst.

Für diese erste, nicht erfolgte Kündigung kann also die Postbank erstmal nichts (außer Du machst es Ihnen zum Vorwurf einen Mitarbeiter angestellt zu haben, der sein Handwerk nicht versteht…) - für alle weiteren Kündigungsversuche verstehe ich Deinen Unmut.

Hier nochmal der Text der Rechtsgrundlage (und das ist keine willkürliche AGB einer einzelenen Bank sondern für Alle geltendes Recht in Deutschland)

(4) Als Spareinlagen sind nur unbefristete Gelder auszuweisen, die folgende vier Voraussetzungen erfüllen:

  1. sie sind durch Ausfertigung einer Urkunde, insbesondere eines Sparbuchs, als Spareinlagen gekennzeichnet;

  2. sie sind nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt;

  3. sie werden nicht von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, wirtschaftlichen Vereinen, Personenhandelsgesellschaften oder von Unternehmen mit Sitz im Ausland mit vergleichbarer Rechtsform angenommen, es sei denn, diese Unternehmen dienen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken oder es handelt sich bei den von diesen Unternehmen angenommenen Geldern um Sicherheiten gemäß § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder § 14 Abs. 4 des Heimgesetzes;

  4. sie weisen eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten auf.

Viele Grüße

Uwe

Hallo Uwe,

danke, werde dann in Zukunft noch vorsichtiger agieren. Aber der Sachverhalt war mir so nicht bekannt. Auch wurde mir diese beim Abschluss und der (vermeintlichen) gleichzeitigen Kündigung nicht erklärt.

Er mag zwar zu Dir gesagt haben „Klar, ich schreib es mir auf
und gebe das morgen für Sie ein“ (und war dann vielleicht
einige Tage krank, hat es vergessen oder sonstwas), aber das
ist immer noch keine rechtswirksame Kündigung, sondern eine
bilaterale, nicht rechtmäßige Absprache, auf die Du Dich
leider nicht berufen darfst.

Deshalb bin ich halt ersmal von einer wirksamen Kündigung ausgegangen :frowning: Zumal ich ja eine Kopie der Kündigung bekommen hatte. Aber lassen
wir das jetzt.

Eine andere Frage zu einer vorherigen Antwort:

Hättest Du das Sparbuch aus den Händen gegeben? Mit/ohne
„Bank-Bestätigungs-Zettel“?

Gruss
P. Popei