Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

seit dem 09.Januar 2017 bin ich als Kassiererin an einer Tankstelle beschäftigt. Einen Arbeitsvertrag habe ich bis heute nicht bekommen, doch mündliche Vereinbarung lautete, 6 Monate Probezeit und 25 Tage Urlaub, des weiteren geregelte Schichten und ein Wochenende im Monat frei.
Leider ist von der Mündlichen Vereinbarung nichts in die Tat umgesetzt worden, und ich möchte nur noch dort weg.
Es sind drei schichten zu Arbeiten, den Nachtzuschlag bekomme ich, aber Sonn- und Feiertage werden ohne Zuschlag abgerechnet, ist das Rechtens?

Vielen Dank im Voraus.

Meine Frage , an welche Kündigungsfrist muss ich mich halten, ohne Arbeitsvertrag?

Einfach als mal die Forensuche nutzen …

… und an den 4 Wochen zum Monatsende hat sich seit 2007 auch nichts geändert.

VG
Guido

Hallo,

auch mündliche Arbeitsverhältnisse sind grundsätzlich gültig. Deswegen kannst Du in der Probezeit gem. § 622 Abs. 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Enddatum kündigen.
Die Kündigung muß zwingend schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) und Du solltest darauf achten, daß Du einen Nachweis über den Zugang der Kündigung beim AG hast.

Bestreitet der AG die Vereinbarung der Probezeit, kannst Du gem. § 622 Abs. 1 BGB mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Ein AN muß eine fristgemäße Kündigung nie begründen !
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html

Achte auf die ordnungsgemäße Abrechnung des Arbeitsverhältnisses - insbesondere bei Stundenkonten und Urlaub.

&Tschüß
Wolfgang

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Danke.