Hallo!
Interessensfrage: XY stellt sich eine Art Vogelscheuchen-Skulptur in den Garten (künstlerische Auseinandersetzung mit der grüneskreuz-Bewegung der deutschen Landwirte).
Eine Stunde später verlangt die Polizei die Demontage.
Die Nachfrage „Warum?“ erhielt keine klare Antwort, außer so Dinge wie „es gab eine Beschwerde“, „an der Straße geht das nicht“ und einmal der Hinweis auf das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG).
XY, der der Aufforderung nachkommt, weil es ihm eh nur um Fotos davon ging, fragt aus Interesse nach: „Kunstfreiheit und so? Uninteressant?“
Antwort der Polizei: „Nein, nein, das nicht. Sein Grundrecht könne man sich ja schließlich einklagen“.
Mich würde interessieren, wie dieser Sachverhalt denn rechtlich zu sehen ist.
Gruß
F.