Ich denke schon, dass es dasselbe ist! Schau mal hier, habs vom Bundesamt für Justiz:
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__117.html
Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem
unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt,
der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu
belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
Natürlich gibt es bestimmte Zeiten, zu denen „verschärfte“ Bedingungen gelten, nämlich die genannte Mittags- und Nachruhe und natürlich Sonn- und Feiertage.
Und nach Wikipedia „können auch andere Emissionen, wie Licht, Gerüche oder Erschütterungen, als Ruhestörung empfunden werden“.
Trotzdem ist Ruhestörung im Sinne einer akustischen Störung gleichzusetzen mit Lärmbelästigung.
Gruß,
Kannitverstan