Was würde passieren, wenn der Inhaber einer Lebensversicherungspolice in ein Land reist, für das es schon vor Antritt der Reise eine dringendes Reisewarung des Auswärtigen Amtes gegeben hatte und der dann im Reiseland durch Unruhen zu Schaden kommt. Beispiel: Der Mensch würde heute nach Kairo reisen wollen.
Könnte die Lebensversicherung die Leistung ablehnen ?