Mein Chef verlangt von mir das ich an einem Lehrgang teilnehme und jetzt ist für mich die frage muss ich die Fahrtkosten übernehmen oder ist er verpflichtet sie zu zahlen ?
( ich bin ein azubi im 1 Lehrjahr )
Hallo Lisa,
das ich an einem Lehrgang teilnehme
Gegenfrage: Wie lang ist ein Seil?
Antwort auf Deine Frage: Es kommt darauf an.
Ohne zu wissen, wie dieser Lehrgang im Bezug auf Deine Asubildung zusehen ist, aknn Dir niemand eine Auskunft geben.
Also: welcher Ausbildungsberuf, welche Inhalte werden in diesem Lehrgang vermittelt, wer ist „Veranstalter“, von wem wird der Lehrgang „empfohlen“/„angeordnet“ usw. Zu Bedenken ist auch, daß Du dort Dinge lernen könntest, die für die Zwischen- und/oder Abschlussprüfung wichtig sind.
Aus der Praxis: Ich kenne einen sechswöchigen Lehrgang mit Internatsunterbringung, der sowohl von den Auszubildenden als auch den Ausbildungsstätten sehr positiv (auch für die Abschlußprüfung) angesehen wird. Der Besuch des Lehrganges ist für die Abschlußprüfung nicht notwendig. Für die Kostenerstattung gibt es zwischen „Ausbildungsbetrieb zahlt alles“ und „Ausbildungsbetrieb zahlt nichts“ viele unterschiedliche Modelle …
Gruß
Jörg Zabel