Letzte Stunden nicht da - trotzdem Stegreifaufgabe

Hallo,
ich bin ein Schüler eines Gymnasiums in Bayern.
Ich war teilnehmer eines Schüleraustausches und konnte 2 Wochen lang nicht am Unterricht teilnehmen.
Aber das nur nebenbei. Ich wurde heute dazu gezwungen eine Extemporale im fach englisch mitzuschreben obwohl ich seit der Rückkehr vor 2 Wochen von dem Austausch nicht mehr an dem Unterricht teilnahm.( wegen Probe für das Schulkonzert). Ich will jetzt wissen ob ich die Stegreifaufgabe hätte mitschreiben müssen.Ich habe ja 2 wochen von dem Unterricht verpasst.Und es war keine Grundwissens Stegreifaufgabe sondern nur neue Englisch Vokabeln.
ich hoffe ihr könnt mir helfen und sagen ob ich diese Ex werten lassen muss.

mfg, Henry

hey,
ich bin auch schülerin ( in bayern )
ja es kann sein, dass sie gezählt wird,
denn für schulkonzert proben ist keine ausrede (so unsere lehrer) , du hättest es nachholen müssen,
und wenn es eben vokabeln die zum lernen auf waren hättest du sie ja lernen müssen, und nicht ‚auf faule haut‘ machen

aber gut hätte icha uch gemacht.
ein paar diskussionen und du kannst dich warscheinlich rauswurschteln. wenn nicht würde ich zur schulleitung gehen!

lg

Hallo,

ich gehe zunächst einmal davon aus, dass du als gewissenhafter Schüler deiner Pflicht nachgekommen bist, den versäumten Unterrichtsstoff selbständig nachzuholen. Daher war es ja eigentlich eine gute Übung, die Stegreifaufgabe mitzuschreiben, weil du gleich testen konntest, ob du alles richtig verstanden hast.

Inzwischen sind in Bayern Stegreifaufgaben über die letzten beiden Stunden möglich. Ob ein Schüler mitschreiben muss, wenn er in einer der beiden Stunden nicht anwesend war, regeln die Schulen. An den Schulen die ich kenne, müssen Schüler, die in der Stunde vor der Stegreifaufgabe abwesend waren, nicht mitschreiben.

Du dürftest aber wohl in beiden Stunden abwesend gewesen sein, daher wird die Leistung in deiner Stegreifaufgabe nicht gezählt werden. Aber auch dein Lehrer sieht, ob du den Stoff nachgeholt hast.

Gruß,
Booze

Hi,

prinzipiell ist es so, dass du in der Stunde (bzw. den beiden Stunden), über die die Ex geschrieben wird, dagewesen sein musst, um die Ex mitschreiben zu dürfen.
ABER: Wenn du Gelegenheit hattest, den Stoff nachzuholen, dann kann man Dich mitschreiben lassen. Schüler haben nämlich die Pflicht, versäumten Stoff nachzuholen (Du kannst ja bei der Abiprüfung auch nciht sagen, ach, damals in der 10., als das dran war, hatte ich grad die Grippe)
Nehmen wir mal an, du hast jeden Wochentag außer Mittwoch Englisch. Die Lehrkraft schreibt am donnerstag eine Ex über den Stoff von Montag und Dienstag.
Variante 1: du warst Mo, Die, Mi krank, do da - darfst nicht mitschreiben.
Variante 2: du warst Mo, Die krank und Mi da - darfst mitschreiben.

Wie das jetzt ist, wenn du nciht krank, sondern wegen Schulkonzert entschuldigt warst, ist eine andere Sache. Da bist du ja nicht krank (was bedeuten würde, dass du gar nicht arbeiten kannst), sondern nur anderweitig beschäftigt, aber fähig, nachzubereiten. Ich persönlich würde dich ebenfalls mitschreiben lassen. Da aber Exen nicht plötzlich vom Himmel fallen, hätte ich persönlich eine entsprechende Bemerkung fallengelassen („Bereite en Stoff nach, ich darf dich über die vergangenen Stunden ausfragen, wenn du wieder da bist!“)

Ich würde die Lehrerin mal höflich fragen, wie sie das hält. Gewöhnlich gibt es da auch ein Einvernehmen innerhalb der Fachschaft, so dass der Gang zum Direktor auch nicht weiterhilft (außerdem weiß der sowieso, dass das mit dem Stoff nachholen Pflicht ist).

Die Franzi

Hallo,

prinzipiell ist es so, dass du in der Stunde (bzw. den beiden
Stunden), über die die Ex geschrieben wird, dagewesen sein
musst, um die Ex mitschreiben zu dürfen.

Prinzipiell ist das schon mal falsch! Denn das

ABER: Wenn du Gelegenheit hattest, den Stoff nachzuholen, dann
kann man Dich mitschreiben lassen. Schüler haben nämlich die
Pflicht, versäumten Stoff nachzuholen (Du kannst ja bei der
Abiprüfung auch nciht sagen, ach, damals in der 10., als das
dran war, hatte ich grad die Grippe)

ist richtig (Zumindest in BY). Im Gymnasium kann man das auch erwarten!

Nehmen wir mal an, du hast jeden Wochentag außer Mittwoch
Englisch. Die Lehrkraft schreibt am donnerstag eine Ex über
den Stoff von Montag und Dienstag.
Variante 1: du warst Mo, Die, Mi krank, do da - darfst nicht
mitschreiben.
Variante 2: du warst Mo, Die krank und Mi da - darfst
mitschreiben.

Streiche „darfst“, setze musst, dann wird ein Schuh draus!

Wie das jetzt ist, wenn du nciht krank, sondern wegen
Schulkonzert entschuldigt warst, ist eine andere Sache. Da
bist du ja nicht krank (was bedeuten würde, dass du gar nicht
arbeiten kannst), sondern nur anderweitig beschäftigt, aber
fähig, nachzubereiten. Ich persönlich würde dich ebenfalls
mitschreiben lassen.

Seh ich genauso!

Da aber Exen nicht plötzlich vom Himmel fallen,

Laut Schulordnung (GSO) tun sie das aber!

Man könnte höchstens noch unterscheiden, ob der Schüler

  • wegen eines Pflichttermins (Vorbereitung für ein großes Projekt) oder
  • oder einer freiwilligen Aktion (zB Schulchor, Schulorchester, Theatergruppe)
    beim Leistungsnachweis gefehlt hat.

Aber selbst diese Unterscheidung muss m.E. am Gym nicht sein.
Gruß
Wawi

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Hi,

hatte jetzt nicht nachgeschaut, wie die genauen rechtlichen Formulierungen sind (immerhin hängt die FOBOSO im Nebenzimmer, und ich bin schon über 35*gg*), aber dafür hab ich ja dich, und hauptsache, ich handhabe es richtig (wenn der Schüler einen Schultag zum Nachholen hatte, schreibt er mit, und nur krank ist krank/entschuldigt).
Was das Vom-Himmel-fallen der Exen angeht: für die Schüler fallen sie schon vom Himmel, für mich als Lehrer nicht. Leider. Ich muss die Dinger ja entwerfen und einplanen *sigh*

Die Franzi

Nein natürlich nicht =)
Bin auch auf nem Gymnasium in Bayern und bei uns gehn Exen jetz ja über die letzten zwei Stunden und wenn man in einer der beiden nicht da war schreibt man das drauf… und evtl. darf man sich (wenn man mitschreibt) dann aussuchen ob man die Note will oder nicht. Aber bei 2 Wochen Fehlzeit bin ich mir ziemlich sicher, dass du das nicht tun musst… außer es steht in eurer Schulordnung aber das wär Mist…
Vlg und viel Erfolg =)

So wie ich das Recht verstehe…
Hallo,

Ich war teilnehmer eines Schüleraustausches und konnte 2
Wochen lang nicht am Unterricht teilnehmen.
Aber das nur nebenbei. Ich wurde heute dazu gezwungen eine
Extemporale im fach englisch mitzuschreben obwohl ich seit der
Rückkehr vor 2 Wochen von dem Austausch nicht mehr an dem
Unterricht teilnahm.( wegen Probe für das Schulkonzert).

Im Grunde heißt das doch, dass du vier Wochen nicht am Unterricht teilgenommen hast: erst zwei Wochen wegen des Schüleraustauschs, dann zwei Wochen wegen Chorprobe.

Ich
will jetzt wissen ob ich die Stegreifaufgabe hätte
mitschreiben müssen.Ich habe ja 2 wochen von dem Unterricht
verpasst.

Laut §55 Abs. 2 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern gibt es keine Festlegung, ob man vorher da gewesen sein muss: eine Stegreifaufgabe darf nur nicht angekündigt sein und über mehr als zwei Stunden gehen.
(http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?..)

Da du beide Male aus schulischen Gründen gefehlt hast, müsste rein rechtlich eine Beurlaubung vorliegen. In diesem Falle müsstest du von deinem Klassenlehrer oder dem Direktor für eben diese Zwecke freigestellt worden sein?! Dann hast du die Verpflichtung, den verpassten Unterrichtsstoff eigenständig nachzuholen! Gegen eine Bewertung der Arbeit sollte rein rechtlich nichts sprechen. Es liegt aber sicher im pädagogischen Freiraum des Fachlehrers, eine Bewertung vorzunehmen oder nicht. Sprich ihn doch einfach mal darauf an, erkläre deine Situation, schließlich hast du ja nicht gegammelt. Vielleicht bietet er dir eine Alternative an. Auf ein gesetzliches Recht kannst du aber m.M. nach nicht pochen.

Verstehe es nicht falsch, aber evt. sollte man auch kurz vorm Abi ein paar Prioritäten setzen. Allein zwei Wochen fehlen ist schon viel, aber vier?! Du hast ja auch noch andere Fächer als Englisch, oder!?

Beste Grüße,
sonne