So wie ich das Recht verstehe…
Hallo,
Ich war teilnehmer eines Schüleraustausches und konnte 2
Wochen lang nicht am Unterricht teilnehmen.
Aber das nur nebenbei. Ich wurde heute dazu gezwungen eine
Extemporale im fach englisch mitzuschreben obwohl ich seit der
Rückkehr vor 2 Wochen von dem Austausch nicht mehr an dem
Unterricht teilnahm.( wegen Probe für das Schulkonzert).
Im Grunde heißt das doch, dass du vier Wochen nicht am Unterricht teilgenommen hast: erst zwei Wochen wegen des Schüleraustauschs, dann zwei Wochen wegen Chorprobe.
Ich
will jetzt wissen ob ich die Stegreifaufgabe hätte
mitschreiben müssen.Ich habe ja 2 wochen von dem Unterricht
verpasst.
Laut §55 Abs. 2 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern gibt es keine Festlegung, ob man vorher da gewesen sein muss: eine Stegreifaufgabe darf nur nicht angekündigt sein und über mehr als zwei Stunden gehen.
(http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?..)
Da du beide Male aus schulischen Gründen gefehlt hast, müsste rein rechtlich eine Beurlaubung vorliegen. In diesem Falle müsstest du von deinem Klassenlehrer oder dem Direktor für eben diese Zwecke freigestellt worden sein?! Dann hast du die Verpflichtung, den verpassten Unterrichtsstoff eigenständig nachzuholen! Gegen eine Bewertung der Arbeit sollte rein rechtlich nichts sprechen. Es liegt aber sicher im pädagogischen Freiraum des Fachlehrers, eine Bewertung vorzunehmen oder nicht. Sprich ihn doch einfach mal darauf an, erkläre deine Situation, schließlich hast du ja nicht gegammelt. Vielleicht bietet er dir eine Alternative an. Auf ein gesetzliches Recht kannst du aber m.M. nach nicht pochen.
Verstehe es nicht falsch, aber evt. sollte man auch kurz vorm Abi ein paar Prioritäten setzen. Allein zwei Wochen fehlen ist schon viel, aber vier?! Du hast ja auch noch andere Fächer als Englisch, oder!?
Beste Grüße,
sonne