Hi,
prinzipiell ist es so, dass du in der Stunde (bzw. den beiden Stunden), über die die Ex geschrieben wird, dagewesen sein musst, um die Ex mitschreiben zu dürfen.
ABER: Wenn du Gelegenheit hattest, den Stoff nachzuholen, dann kann man Dich mitschreiben lassen. Schüler haben nämlich die Pflicht, versäumten Stoff nachzuholen (Du kannst ja bei der Abiprüfung auch nciht sagen, ach, damals in der 10., als das dran war, hatte ich grad die Grippe)
Nehmen wir mal an, du hast jeden Wochentag außer Mittwoch Englisch. Die Lehrkraft schreibt am donnerstag eine Ex über den Stoff von Montag und Dienstag.
Variante 1: du warst Mo, Die, Mi krank, do da - darfst nicht mitschreiben.
Variante 2: du warst Mo, Die krank und Mi da - darfst mitschreiben.
Wie das jetzt ist, wenn du nciht krank, sondern wegen Schulkonzert entschuldigt warst, ist eine andere Sache. Da bist du ja nicht krank (was bedeuten würde, dass du gar nicht arbeiten kannst), sondern nur anderweitig beschäftigt, aber fähig, nachzubereiten. Ich persönlich würde dich ebenfalls mitschreiben lassen. Da aber Exen nicht plötzlich vom Himmel fallen, hätte ich persönlich eine entsprechende Bemerkung fallengelassen („Bereite en Stoff nach, ich darf dich über die vergangenen Stunden ausfragen, wenn du wieder da bist!“)
Ich würde die Lehrerin mal höflich fragen, wie sie das hält. Gewöhnlich gibt es da auch ein Einvernehmen innerhalb der Fachschaft, so dass der Gang zum Direktor auch nicht weiterhilft (außerdem weiß der sowieso, dass das mit dem Stoff nachholen Pflicht ist).
Die Franzi