Hallo,
angenommen das Flugzeug des Fluges LH708 DUS -> EWR hat einen Schaden an der Klimaanlage. Es wird 3mal versucht diese zu reparieren, aber letztendlich ein Ersatzflieger aus FRA bestellt.
Final wird statt um 12:05 erst um 18:16 gestartet.
Hätte man Recht auf eine Entschädigung? Falls ja, wie wird die Höhe bestimmt und an wen müsste man sich wenden? Die Seite http://www.lufthansa.com/de/de/Info-und-Service ist leider nicht sehr hilfreich,…
Vielen Dank und Grüße,
erdbrink