Lockdown radien und ausgangssperre und söder

Corona war und ist immer noch Länder und nicht Bundessache! ramses90

Hallo,
das mag dem Einen oder der Anderen nicht gefallen - ich persönlich finde es in Ordnung im Zusammenhang mit Corona. Man stelle sich mal vor, es müsste erst alle Parlamente der Bundesländer zusammentreten, darüber diskutieren, beschlussfähig sein und dann lehnen von 16 Bundesländer 3 ab und dann haben wir das Chaos. Nein, ich finde es okay so - bin aber auch gleichzeitig der Meinung, dass es dazu auch einer Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichtes geben sollte, damit solche Diskussionen für hoffentlich nicht stattfindende künftige Fälle nicht mehr geführt werden müssen.
Gruss
Czauderna

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die von söder für bayern beschlossene ausgangssperre und schließung von kitas und schulen ergeben sich woraus?

es haben sich viele vorgänge mit unterstützung der medien eingeschlichen, die keine rechtliche basis haben.

pasquino

Lieber strengste Ausgangssperren als Impfung mit „Impfstoff“ von Putin.
Navalny läßt grüßen.

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du meinst trump, nicht putin. pfizer…

pasquino

Ganz sicher meine ich Putin!!!

es geht aber nicht um „gefallen“, das stehen einfache berechtigte fragen dahinter. schließlich sind wir eine gesellschaft.

pasquino

Hallo,
na, dann nix wie vors Verfassungsgericht damit - warum wohl, hat das bis jetzt noch keiner gemacht -
liegt wahrscheinlich daran, dass solche Erkenntnisse wie diese -
es haben sich viele vorgänge mit unterstützung der medien eingeschlichen, die keine rechtliche basis haben.
keine klage fähige Basis darstellen.
Gruss
Czauderna

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Hallo,
du hast hier gefragt - ich habe geantwortet. Ob deine Frage berechtigt ist und meine Antwort auch, das sollen die Mitleser hier beantworten, und das mit der einen Gesellschaft, das stimmt auch, aber innerhalb derer es nun mal verschiedene Meinungen gibt und dies sich als Demokratie Gesetze gegeben hat, die sich am Grundgesetz orientieren, welches auch die Gesellschaft sich gegeben hat. Und für den Fall, dass es dabei unterschiedliche Auffassungen gibt, dafür gibt es als letzte Instanz in Deutschland das Bundesverfassungsgericht. Man möge mich gerne korrigieren, wenn das falsch ist.
Gruss
Czauderna

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Meines Wissens ist der russische Vektorimpstoff auf Grund der Nutzung zweier verschiedener (menschlicher) Adenoviren als Vektoren dem vergleichbaren Impfstoff von AstraZeneca (Vektor 1 und 2 identische Schimpansenadenoviren) überlegen, weil auf diese Weise keine Antikörper gegen den Vektor 1 den Vektor 2 am boostern hindern können, weil es nicht der gleiche Vektor ist.
Darüber hinaus darf davon ausgegangen werden, dass AstraZeneca mit Sicherheit nicht mit Gamaleya zusammenarbeiten wird oder würde, wenn es grundsätzliche wissenschaftlich fundierte Bedenken gäbe.
Das sind nämlich Wissenschaftler und keine Laienpolitiker.

… und dann entscheiden Richter, dass andere sterben sollen?

Die Regierung greift in so ziemlich jeder Minute in den persönlichen Lebensbereich der Bürger mit Gesetzen ein

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Wenn Du Dich in das Thema „Verordnungen und Gesetze - für, wider und Unterschiede“ eingearbeitet hast, sprechen wir uns gerne wieder.

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Hallo,
ja, genau so ist es.
Entscheidungen über Leben und Tod im Zusammenhang mit der Verfassungsmäßigkeit dieser Entscheidungen gehören nun mal zu den Regeln, die sich die Gesellschaft gegeben hat.
In anderen Ländern gibt es noch die Todesstrafe und da entscheiden Richter auch über Leben und Tod. Wenn es bei einer Pandemie, wie Corona nicht genug Betten auf Intensivstationen gibt, dann entscheiden Ärzte, wer behandelt wird und wer eben sterben muss - war das nicht so, beispielsweise in Italien bei der ersten Welle.
Ich hätte mir von dir gewünscht, wenn du deiner Frage auch ein gleichzeitig deine Meinung geäußert hättest - so allein klingt die Frage für mich schon etwas provokant.
Gruss
Czauderna

Hallo,
na ja - das ist schon leicht übertrieben, aber letztendlich ist es nicht die „Regierung“, sondern es ist der Staat, vertreten durch die Landesparlamente und den Bundestag/Bundesrat, die auf Antrag der Regierungen Gesetze beschließen. Und wer wählt in einer Demokratie die Mitglieder dieser Gremien - richtig, die wahlberechtigten Bürger dieses Landes, und wer ist das wieder - genau, du und ich z.B.
Gruss
Czauderna

…haben dazu Gesetze beschlossen. Schon mal reingeschaut? Oder krakelst du lieber einfach so in der Gegend rum?

https://dejure.org/corona-pandemie

steht wo?
Die VOs (in jedem Land etwas anders; z.B. bleiben die KiTas in RLP im Regelbetrieb offen, mit der „Bitte“ Kinder möglichst zu Hause zu lassen) beruhen auf den entsprechenden Gesetzen.

Jaja, das kommt dabei raus, wenn man bei juristischen Fragen „das Internet“ konsultiert und nicht auf „die Medien“ hören will. Das Infektionsschutzgesetz erlaubte bis zur neulichen Änderungen auch schon alles, was bisher an Maßnahmen beschlossen wurde. Das Ding ist nur, daß es nie für eine so langanhaltende, flächendeckende Epidemie gedacht war.

Nun wurde mit § 28a IfSG ein Paragraf extra für Covid-19 eingeführt, der die Möglichkeiten der Regierung bzw. der Länder gegenüber den bisherigen Möglichkeiten einschränkt. Ja, richtig gehört: einschränkt. Die möglichen Maßnahmen wurden konkretisiert und die mögliche Geltungsdauer auf vier Wochen beschränkt.

Es ist also nicht so, daß die Länder nun mehr Möglichkeiten oder Befugnisse hätten, sondern sie haben weniger und klar definierte Möglichkeiten, während sie vorher eigentlich alles verordnen konnten, was sie für die Ausbreitung einer Infektion für nötig befanden (vgl. § 28 IfSG).

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Erstens:

Zweitens: einfach mal das IfSG lesen, vor allem § 28a. Da steht, was Söder darf und was nicht. Infektionsschutz ist zwar Ländersache, aber nichts, was durch die Landesparlamente müßte. Vielmehr ist der Infektionsschutz auf die Landkreise und kreisfreien Städte delegiert worden, was das IfSG auch so hergibt. Wie so oft erleichtert die Kenntnis der Fakten das Verständnis der Realitöt.

Ich versuchs mal: ist das Verfassungsgericht für Verordnungen überhaupt zuständig? Ich meine: nein.
In meiner Ausbildung habe ich gelernt (und es war in der Staatsprüfung auch Thema) das bei Verordnungen jedes Gericht selbst über die Verfassungsmäßigkeit im Einzelfall entscheiden kann.

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