…haben dazu Gesetze beschlossen. Schon mal reingeschaut? Oder krakelst du lieber einfach so in der Gegend rum?
steht wo?
Die VOs (in jedem Land etwas anders; z.B. bleiben die KiTas in RLP im Regelbetrieb offen, mit der „Bitte“ Kinder möglichst zu Hause zu lassen) beruhen auf den entsprechenden Gesetzen.
Jaja, das kommt dabei raus, wenn man bei juristischen Fragen „das Internet“ konsultiert und nicht auf „die Medien“ hören will. Das Infektionsschutzgesetz erlaubte bis zur neulichen Änderungen auch schon alles, was bisher an Maßnahmen beschlossen wurde. Das Ding ist nur, daß es nie für eine so langanhaltende, flächendeckende Epidemie gedacht war.
Nun wurde mit § 28a IfSG ein Paragraf extra für Covid-19 eingeführt, der die Möglichkeiten der Regierung bzw. der Länder gegenüber den bisherigen Möglichkeiten einschränkt. Ja, richtig gehört: einschränkt. Die möglichen Maßnahmen wurden konkretisiert und die mögliche Geltungsdauer auf vier Wochen beschränkt.
Es ist also nicht so, daß die Länder nun mehr Möglichkeiten oder Befugnisse hätten, sondern sie haben weniger und klar definierte Möglichkeiten, während sie vorher eigentlich alles verordnen konnten, was sie für die Ausbreitung einer Infektion für nötig befanden (vgl. § 28 IfSG).
Erstens:
Zweitens: einfach mal das IfSG lesen, vor allem § 28a. Da steht, was Söder darf und was nicht. Infektionsschutz ist zwar Ländersache, aber nichts, was durch die Landesparlamente müßte. Vielmehr ist der Infektionsschutz auf die Landkreise und kreisfreien Städte delegiert worden, was das IfSG auch so hergibt. Wie so oft erleichtert die Kenntnis der Fakten das Verständnis der Realitöt.
Ich versuchs mal: ist das Verfassungsgericht für Verordnungen überhaupt zuständig? Ich meine: nein.
In meiner Ausbildung habe ich gelernt (und es war in der Staatsprüfung auch Thema) das bei Verordnungen jedes Gericht selbst über die Verfassungsmäßigkeit im Einzelfall entscheiden kann.