Mal angenommen, der Fall ist nicht so einfach. Ein Mensch V will sein Haus verkaufen. Er macht mit einem Makler einen Vertrag und der bietet das Haus an.
Suchender X findet das Angebot im Internet, bekommt vom Makler auf Anfrage das Exposé, telefoniert auch mit ihm und streicht das Angebot, weil die Preisvorstellung zu hoch ist. Es kommt weder zu einer Besichtigung noch zu Verhandlungen.
Mehr als ein Vierteljahr später setzt V selber sein Haus als Angebot ins Internet. Der Makler ist inzwischen nicht mehr unter Vertrag.
X findet die Anzeige, die ihm tatsächlich nur ein bißchen vage bekannt vorkommt. Er bittet um einen Besichtigungstermin, weil die Preisvorstellung in etwa passt (dann fällt ihm auf, dass es das gleiche sein könnte, was schon einmal deutlich teurer und nicht von privat angeboten war, eben jetzt etwa 20% geringer im Preis angesetzt).
Es kommt zu Besichtigung, Verhandlungen, und so weiter, alles privat-privat. Letztlich kommt es zum Verkauf.
Ist jetzt Provision an den Makler fällig, weil X mal mit ihm über das Haus verhandelt hat, und zu den damaligen Bedingungen uninteressiert war? Aufmerksam geworden auf den Verkauf ist X aktuell durch die private Anzeige.
Klingt etwas konstruiert, um Maklerprovision zu umgehen, ist aber angelehnt an einen realen Fall.
Grüße, ynot
Und damit ist der Drops gelutscht.
ist das so einfach, bei immoverkauf24.de heißt es
Hinweis von immoverkauf24:
Ein Immobilienmakler schließt nicht nur mit dem Verkäufer bzw. Vermieter bei Beauftragung einen Maklervertrag ab. Es kommt auch zwischen Makler und Kauf- bzw. Mietinteressent ein Maklervertrag zustande, wenn der Interessent eine angebotene Immobilie besichtigen möchte und die Geschäftsbedingungen des Maklers akzeptiert. Die jeweiligen Maklerverträge bilden die Basis für den Provisionsanspruch.
Daher meine Frage, denn X hat ja mal besichtigen gemocht, ist aber dann wegen des Preises zurückgetreten vor der Besichtigung.
oder zählt dann das aus der gleichen Quelle:
Beim einfachen Alleinauftrag verzichtet der Eigentümer im Gegenzug zur Tätigkeitsverpflichtung des Maklers darauf, parallel noch andere Makler zu beauftragen. Es steht ihm jedoch trotzdem frei, seine Immobilie privat an einen Interessenten zu verkaufen, wobei der Makler wiederum weder vom Verkäufer noch vom Käufer eine Provision beanspruchen kann. Für den Makler ist ein solcher Vertrag daher auch noch nicht wirklich attraktiv, so dass er seine Verkaufsbemühungen eher in Grenzen halten wird.
Grüße, ynot
Und? Wo ist hier dieser Vertrag angeblich entstanden? Wo sind die angeblichen Vertragsbedingungen? Wie hat der angebliche Vertragspartner ‚Kaufinteressent‘ erfahren, dass der Vertrag wie viele Jahre gilt?
Nein, dies ist absolut falsch, sonst könnte man so einfach jeden Maklervertrag umgehen. So nach den Motto ich will das Haus ohne Makler, kannst du den kündigen, dann kauf ich.
Daher haben die Makler für solche Fälle ein Schutzrecht. Kommt es zu einen Kausalzusammenhang dann steht den Mäkler auch nach Beendigung des Vertrags noch seine volle Courtage zu.
Ob in den Fall wie oben beschreiben, Kausaler Zusammenhang besteht kann ich nicht einschätzen.
durch konkludentes handeln, in dem der Besichtigende sich von Mäkler das Objekt hat zeigen lassen, ggf schon vorher bei der Bitte an den Mäkler sich die Daten senden zu lassen.
Du solltest jetzt mal erklären, wie dadurch AGB-Klauseln, die ein Vertragspartner gar nicht kennt, Teil eines Vertrags werden können.
langt das?
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Wirksames-Zustandekommen-eines-Maklervertrags_830
die kennt er, kann sie zumindest kennen, denn sie sind Teil des Exposéss, das X ganz zu Anfang bekommen hat.
Da sich nichts mehr zwischen den Zeilen ganz oben verbirgt, besteht kein wirklicher oder auch objektiver Zusammenhang zwischen der Maklertätigkeit vor mehr als einem Vierteljahr und schon der späteren Besichtigung (oder gar dem zustandekommenden Vertrag).
Dem Makler sei aber zugestanden, dass er dahinter etwas wittern könnte und die Frage ist, ob er es versuchen kann, bzw. ob er Erfolg haben kann. Zumindest kann er nachweisen, vor ein paar Monaten ein Exposé verschickt zu haben an den, der später das Haus kauft. Den Kommentaren nach scheint es etwas dünn zu sein, wenn X lediglich sagt, dass es ihm damals zu teuer war und er es nicht weiter verfolgt hat. Und dass er bei der neuen Anzeige erst einmal von einem anderen durchaus ähnlichen Objekt ausging, das nunmal 20% günstiger angeboten ist.
Nur nebenbei: das Ganze spielt in einer der Top-5 Immo-regionen Deutschlands, wo die Halbwertszeit passender Angebote zwischen Tagen und Wochen schwankt, nur bei großen Hinkefüßen mal Monaten…
zu Preisänderungen und Zeiträumen gibt es eine Menge von Urteilen die immer Einzelfall bezogen sind. 1/4 Jahr ist kein großer zeit abschnitt, der den Zusammenhang entgegen spricht.
Gerade dort ikönnte es Kurios sein wenn das ganze mit eine Quartal Unterbrechung und so einer Preissenkung im Zusammenhang steht.
Dann bin ich hier raus.