Besonders die Kosten sind interessant!
Na dann -
Ich schon.
Nach allem, was Du bröckchenweise zum Sachverhalt geschrieben hast, musste der Antrag natürlich abgelehnt werden.
Schöne Grüße
MM
Wir reden hier von Bäumen von 20 m Höhe und einem Stammumfang von 3 m?
Ich würde
einen neuen Antrag stellen , mit allen Angaben, allerdings formlos
etwas Schriftliches von den Experten beifügen
Vorher das recherchieren, was die Behörde wissen möchte
Und vor Allem nett und freundlich zu den Behördenmenschen sein, sie auf keinen Fall als „Feind“ ansehen und ihnen unterstellen, dass sie aus reiner Boshaftigkeit den Leuten schaden oder sie schikanieren wollen.
und sinnvollerweise auch mit einer Begründung, die man in der Kasselaner Baumschutzsatzung wiederfinden kann.
Dann dürfte dem Vorhaben nichts mehr im Wege stehen - insbesondere dann nicht, wenn der Antrag „mit allem“ dieses Mal schriftlich und damit belegbar gestellt wird.
Schöne Grüße
MM
Nett bin ich sowieso;)
Nunja, nach dieser - wahrscheinlich unbegründeten - Bemerkung
wollte ich noch einmal darauf hinweisen.
Ich habe früher öfter mit Bürgern verhandelt, die genau diese Meinung hatten. Die Gespräche waren nicht immer nett, und es hätte sich mit mehr Offenheit ein deutlich besseres Ergebnis erzielen lassen.
WAS sollte ein neuer Antrag bringen? Das ist vergebene Mühe… landet der doch auf dem selben Schreibtisch.
Behörden sind … letztendlich Personen (meist 2-3). Einen Antrag ablehnen ist erst mal einfacher als ihn zu genehmigen und dann später mit (weit weg wohnenden Nachbarn) auf die Sinnhaftigkeit der Genehmigung auseinander setzen zu müssen.
Da Behörden zudem auf schier unendliche finanzielle Mittel zurückgreifen können, ist denen jedweder Rechtsstreit egal.
Mal ein Beispiel: Eine Allee hat vor allem Häuser auf einer Seite mit den Wurzeln eine Reihe Doppelhaushälften zum Teil zum Totalschaden werden lassen. Die Stadt hat 2-3 Instanzen verloren und es war kurz vor höchsten Instanz, als sowohl eine Kirche mit angrenzenden Kindergarten und die Kanalisation zunehmend in Mitleidenschaft gezogen wurde. Dann wurden alle Bäume gefällt und durch andere ersetzt. (Für viele Anwohner zu spät)
Ein anderes aktuelles Beispiel von Willkür
Eine Behörde nicht als Feind anzusehen, fällt mir schwer. Alleine gegen einen negativen Bescheid vorzugehen, halte ich für aussichtslos. Würde das doch das Zugeben einer Fehleinschätzung bedeuten. Einen Ausweg sehe ich allein in der Hoffnung, das andere potenziell zukünftig Geschädigte einen persönlichen Draht zu einem entscheidenden Aktengaul hat…
Allerdings halte ich die Wahrscheinlichkeit, dass die Bäume noch bis Dienstzeitende keinen (massiven) Schaden anrichten für … 50-50.
Servus,
Der erste Antrag wurde abgelehnt, weil er ohne Bezug auf die Baumschutzsatzung der Stadt Kassel begründet war („Bäume stehen nahe am Haus - man kann über die Wurzeln stolpern“), d.h. in diesem Sinn nicht begründet, und weil keine Belege für eventuelle Instabilität der Bäume vorgelegt wurden.
Deswegen ist es sehr wohl der Mühe wert, einen
- schriftlichen
- ordentlich begründeten und
- mit ordentlichen Belegen versehenen
Antrag zu stellen, nachdem beim ersten ungefähr alles falsch gemacht worden ist, was man falsch machen kann.
Das hier
entspricht einem Zerrbild einer Behörde, das an vielen Stammtischen vorkommt, aber selten in der Realität.
Schöne Grüße
MM
Die in Deutschland gerne mal verspottete deutsche Bürokratie wird im Ausland durchaus wohlwollend betrachtet, weil sie anhand relativ klarer Regeln mit vorhersehbarem und reproduzierbarem Ergebnis arbeitet und die Arbeitsergebnisse eben nicht vom Verwandtschaftsgrad zwischen Antragsteller und Bearbeiter, von mehr oder weniger unauffällig rübergeschobenen Geldscheinen oder der Laune des Bearbeiters abhängig sind, wenngleich natürlich Fehler und Korruption nicht völlig verhindert werden können.
Von der Verlässlichkeit der Bürokratie profitiert der Bürger übrigens in beide Rechnungen. Fälle, in denen im Grundbuchamt mal zwei Flurstücke verwechselt wurden oder der Abriss eines völlig zurecht und korrekt errichteten Gebäudes verfügt wurde, sind erstaunlich selten und es kommt praktisch nicht vor, dass eine Autobahnausfahrt extra für einen amtierenden Bürgermeister gebaut wird und die dann auch noch über das Grundstück des politischen Konkurrenten verläuft.
Damit das mit der Bürokratie funktioniert, muss man sich nur eben auch an die Regeln halten und dazu gehört eben auch, dass man nicht auf einen beliebigen Zettel schreiben sollte „der Baum muss weg“, sondern dass man das eigentlich gemeinte Ergebnis auch vernünftig begründen muss und das am besten auch so, dass sich ein Bezug zur geltenden Verordnung wenigstens ansatzweise herstellen lässt.
Gebe ich dir auch Recht!
Nur ist dies leider auch so, durch Vitamine B und Kontakte kannst du tatsächlich auch alles Regeln. Man muss es lediglich begründen können- egal auf welcher Seite du stehst!
Mein Beispiel was ich Eingangs erzählt habe.
" 50 Meter weit weg von mir sind beim Sturm zwei Bäume beschädigt wurden, der eine mehr der andere lediglich Äste gebrochen" - da handelt es sich um einen öffentlichen Park, wo jedermann, jederzeit spazieren gehen kann.
Die Bäume wurden anschließend beide gefällt!
Zu dieser Baumfällung habe ich mich, beim Amt informiert.
Beide Bäume kerngesund!
Durch den Sturm verursachte Schäden, können die Bäume gefällt werden!
Der gleiche Sturm hat auch meine Äste ( nicht gerade kleine ästchen) zum brechen gebracht!
Meine Vorsprache bei der Behörde, auf Grundlage der im öffentlichen Park gefällten Bäume ( was gleiche Sachverhalt ist), ergab, dass ich einfach Pech habe und mit diesem Risiko leben muss/soll! Wenn ich den Garten aufgrabe und sämtliche Haussockel frei lege, könnte man noch mal neu " beurteilen"
Damit kann ich dir C_Punkt nicht ganz recht geben. Und das ist auch nur ein Beispiel. Mit Sicherheit hat jeder von uns schon ähnliche Sachverhalte erlebt!
Das ist eine völlig substanzlose und unbegründete Behauptung.
Tja, dann hat da wohl jemand festgestellt, dass da eine Gefahr für Personen und Sachen bestand.
Ich habe in Erinnerung, dass die seinerzeitige Begründung sich primär auf die Nähe zum Haus und nicht auf die von den Bäumen ausgehende Gefahr gerichtet war, was natürlich zur Ablehnung führen musste, denn die Nähe zu einem Gebäude ist nun einmal für sich kein Grund für eine Fällung.
Wie Dir zuvor schon erklärt wurde, solltest Du den Antrag richtig stellen bzw. begründen (eben unter Bezugnahme auf die Baumschutzordnung und den bereits erwähnten Abschnitt („Gefahr“). Zu erwähnen, dass bei einem Sturm bereits Äste runterkamen, schadet sicherlich auch nicht.
Nach meiner Erfahrung stellen sich derartige Geschichten meist als stark gefärbt heraus und gehen in der Regel darauf zurück, dass entweder das Ansinnen an sich schon dämlich war oder ein vernünftiges Ansinnen falsch oder ungeschickt vorgebracht wurde - und das sage ich als jemand, der beruflich und derzeit insbesondere privat ständig mit verschiedenen Behörden zu tun hat.
geht ja nicht - ist ja mind. Ländersache
TATSÄCHLICH:
- eine Straße wurde zur Sackgasse (Poller), dass Herr OB gemütlich im Garten sitzen kann - gut 3/4 der Anrainer der Straße darf nun einen verampelten Umweg nehmen…
- Der Tennisplatz, dem mehrere Stadtverordneten angehör(t?)en, wurde auf Kosten der Stadt von umliegenden Ruinen befreit
- Der Besitzer einer Ackerfläche hat mehrere Auflagen erhalten: Bombenblindgänger-Suchauftrag, Umzäunen, Rückzugsorte für Wildtiere zu errichten (widersprüchlich an sich), Anzeigen wegen zu viel Staub, soweit ich weiß war dann die Beteiligung an einer Zubringerstr. das letzte Todesurteil - quasi für nen symbolischen Euro verkauft. 5 Jahre Später wurde das gesamte Gebiet als Neubau-Viertel ausgewiesen. Erstaunliche Namensgleichheit bei den neuen Eigentümern…
- alle Dächer haben (kamin?)-rot zu sein - die Tochter des OB hat dunkelrot lackierte Ziegel
- Pizza-Bäcker (eigentlich komplett-Italiener): zu wenig Kundenparkplätze (2), Halteverbot rundum, angebl. Anzeigen wegen Lärmbelästigung - Insolvent. Nun ist da ein Bistro mit Genehmigung für Gartenwirtschaft…(kein einziger Kundenparkplatz mehr) ist wirklich laut (haben aber eine Genehmigung bis 24:00), Parkverbot ist nicht mehr und … wie da die Verbandelungen sind???
- 5 mal im Jahr zu beobachten: Ordnungspolizei stellt sich in unserer Straße ins Halteverbot, geht die Schlange ab und macht Fotos von quasi allen Falschparkern - einer wird immer ausgelassen… warum? Der Halter weiß es (angeblich) nicht!
- eine lange Straße wurde aufgehübscht mit neuen Laternen. Die Anlieger bekamen die anteilige Rechnung… eine solche Laterne kostete 25.000 DM … weder hübsch, noch sonderlich funktionell… (hier wirklich nur Vermutung… aber der Hersteller wird sich da massig gefreut haben)
- eine ganzer Straßenzug hatte Auflage, Fenster möglichst originalgetreu zu erneuern (Holz, die mit den Stegen). Ein Gebäude (ähnliche Substanz) war aber bereits glatt verputzt (statt Gründerzeit-Stil) und der durfte dann auch die günstigen Fenster einpflanzen. Schon damals in der Schule war DER was besonderes… hat seinen wohl 18. im abgesperrten Schwimmbad gefeiert
- (uralt, 50er, aber das heftigste) 5 qkm Wald&Wiese wurde von einem u.a. von der Stadt (Land???) erworben. Erstaunlich wurde genau die Fläche dann zu einem Gewerbegebiet. Der Reichtum strahlt bis heute aus und hat vor 10 Jahren eine „Finka“ in sonst sehr strikter() Bauordnung errichtet. (): in der Straße darf die Einfriedung durch Mauer max. 100cm betragen… aufwendiges Messen ergab beim Nachbarn teilweise bis 103cm… Rückbau angeordnet. Meine Tanne ragte 10 cm auf den Bürgersteig - umgehend zu entfernen. Die Hecke der Finka nimmt weiterhin die Hälfte des Bürgersteigs ein… alles seltsam
Ey, hier läuft so viel Schmu … man muss nur die Augen öffnen und mal
Naja, für mich heißt ja auch die Nähe zum Haus ( bei der Größe der Bäume) gleich auch Gefahr.
Danke dir C_Punkt für die Konservation;) - meine ich Ernsthaft👍
Ja, dererlei Geschichten kenne ich viele. Wenn man sich die Sachverhalte dann genauer anschaut, löst sich das meiste in eine Mischung aus Wohlgefallen, Gerüchten und Übertreibungen auf.
Ja, gut, dann wird es das beste sein, Du schreibst einfach das, was Du meinst.
Ebent - und daran krankt die Geschichte bei Dir. Du hast eben nicht in einem ordentlichen Bezug zur Baumschutzsatzung begründet. Das hier
zeigt, dass Du eben nicht mit Gefährdung von Personen begründet hast, sondern die alte Hausmeisterweisheit daher brachtest, die Sequoien würden mit den Wurzeln „das Fundament kaputtmachen“.
ist falsch.
Richtig ist: Die deutschen Behörden sind - und das ist etwas ganz Besonderes, bereits bei den Nachbarn in der Schweiz sieht das anders aus - in jedem einzelnen Detail ihres Handelns durch die betroffenen Bürger auf dem Rechtsweg kontrollier- und überwachbar. Sie müssen vollständig transparent arbeiten (Du hast von der Stadt Kassel einen Bescheid mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung erhalten, aber wahrscheinlich keinen Bock gehabt, ihn zu lesen) und sich in ihrer Arbeit auf exakt die gesetzlichen Grundlagen stützen, denen jeder Bürger auch unterliegt.
Ja. Ich arbeite seit 1991 mit Finanzbehörden von Ländern und Städten, und die funktionieren so verlässlich wie Schweizer Uhrwerke. Es gilt auch hier wie so oft: Kaum macht man’s richtig - schon geht’s!
In diesem Sinne
MM
Gebe dir auch Recht.
Nur ist es eine Form von Begründung- oder um es salopp zu sagen- die wollen verarscht werden.
Und dann ist man wieder beim Thema Vitamine B und alles ist möglich.
Die ganze Rechtsbehelfsbelehrungen lese ich mir garnicht erst durch, da ich hierfür sonstetwas studiert haben muss, um alles zu verstehen.
Nein, die wollen eine Begründung, die zur Baumsatzung passt.
Nein, da ist man bei dem anscheinend subjektiv immer größer werdenden Problem, sich sachlich-inhaltlich und strukturiert mit einer Fragestellung auseinanderzusetzen und eben nicht emotional oder spontan.
Unsinn.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle […] einzulegen. Die Postanschrift lautet: ;
Abweichende Büroanschrift:
Öffnungszeiten für die Niederschrift:
Und ein bisschen weiter oben auf der Seite (oder einer vorherigen) findet man auch die Gründe für die Ablehnung des Antrages.
Die Rechtsbehelfsbelehrung passt soweit, steht jedoch noch etwas mehr dabei!
Die wollen ein Begründung zur Baumsatzung haben- ja, korrekt!
Schönes Beispiel, übrigens. Anstatt irgendwelche Verbandelungen anzunehmen, reicht folgender Gedankengang: Italiener hat sich im Wesentlichen aufs Meckern beschränkt, während sich der neue Betreiber an die Stadt gewandt und ein paar Anträge gestellt hat.
Ein Beispiel aus meinem Dunstkreis: die Stadt hat bei der Schulbedarfsplanung vor ein paar Jahren einfach mal ohne die Neubaugebiete geplant und nun für ungefähr ein Viertel der Erstklässler keinen Platz für die Mittags-/Nachmittagsbetreuung. Einige Eltern, die trotz objektiv vorliegender Gründe für einen Platz keinen bekommen haben, haben sich gegen die Bescheide zur Wehr gesetzt, d.h. Widerspruch mit Begründung eingelegt. Nun haben einige einen Platz bekommen und einige wenigstens einen Platz in der neu geschaffenen erweiterten Mittagsbetreuung.
Anderes Beispiel: für unsere jüngere Tochter hatten wir einen 45 Stunden-Platz in einer Großtagespflege beantragt. Angesichts der damaligen Arbeitszeit meiner Frau (30 Std.), hat man uns einen 35 Stunden-Platz genehmigt. Das haben wir nicht hingenommen und dem Amt erklärt, dass man bei einer reinen Fahrtzeit von mindestens 60 Minuten, 30 Minuten Mittagspause und einem zu erwartenden Stau von ca. 20 Minuten (jeweils pro Tag) mit 35 Stunden keinesfalls hinkommt.
Andere haben sich gegen ähnlich lautende Bescheide nicht zur Wehr gesetzt und sich irre verbiegen müssen.
Anderes Beispiel: für die Zuweisung eines Ganztagsplatzes in der Grundschule mussten seinerzeit beide Elternteile mindestens 30 Std./Wo. arbeiten. Stichtag war dabei der Beginn des Schuljahres; in NRW ist dies qua Schulordnung jedes Jahr der 1. August und nicht - wie man vielleicht meinen könnte - der Beginn des Unterrichts. Also hat meine Frau damals nur elf Monate Elternzeit genommen (anstatt 12), damit der AG eine Bescheinigung ausstellen konnte, nach der sie zum Stichtag halt 30 Std. arbeitete. Den Monat bis zur Betreuung des kleinen Kindes habe ich dann mit meiner Elternzeit abgedeckt. Andere Eltern, die die Umstände nicht bedachten, hatten halt Pech.
In jedem dieser drei Fälle konnte ein dummer Außenstehender auf den Gedanken kommen, dass da irgendwas gedreht worden ist. Hinzu kommt, dass sich halt manche Menschen auch wichtigmachen müssen und eben nicht von Widersprüchen, Eingaben und langfristigen Überlegungen berichten, sondern davon, dass sie den Wolfgang aufm Amt schon vom Kindergarten kennen und der dann hat halt man Fünfe geradesein lassen.
Du machst zurecht ein Fragezeichen daran. Zum einen heißt die karminrot, zum anderen ist eine so enge Einschränkung, d.h. auf eine einzige Farbe, nicht zulässig, sofern es dafür nicht besondere Gründe gibt (bspw. für eine komplett denkmalgeschützte Siedlung). Im Zweifel gibt es eine Liste von RAL-Nummern und einen Verweis auf eine Farbkarte bzw. ein Farbregister. Das kann dann z.B. so aussehen:
Aber klar: wenn alle karminrot eingedeckt haben und einer fragt, ob er auch grün decken darf und das abgelehnt wird, dann schauen natürlich die Stammtischler mit Argusaugen auf die Farbe des Daches der Verwandten des Bürgermeisters. So entstehen dann Legenden und Gerüchte.