Man hat sie zum amerikanischen Hamburger eingeladen

Niemand spricht solche Sätze.

Abgesehen davon, ist an Deinen Sätzen verkehrt:

Entweder „zu einem Hamburger“ oder „zu Hamburgern

Generell sollte man solche Sätze, die sich auf bestimmte Städte beziehen (Berliner, Frankfurter, Wiener), anders formulieren.

„zu Nudeln“ wird man nicht eingeladen, höchstens zu einem „Nudelgericht“. Dann kann man aber auch gleich konkret werden, z.B. Spaghetti Bolognese oder ähnliches.

Besser wäre: „zum indisches Essen“.

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Dein Betreff ist mal wieder nicht besonders gut gewählt.
Was ist ein "amerikanischer Hamburger?
Ein Amerikaner, der jetzt in Hamburg lebt?
Ein Amerikaner, der aus Hamburg stammt?

Wenn dann zum indischen Essen :sweat_smile:

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Ohja, natürlich, danke.:wink:

P.S. Bei „Liebling Kreuzberg“ war indisches Essen = Currywurst. :laughing:

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Hallo @Kudo,

Ich meine damit, dass wenn man etwas Falsches hört, wird man dann bedenklich. Ich meinte damit, ob der Satz korrekt ist oder er bedenklich macht.

das Wort „Gericht“ hat doch zwei Bedeutungen. Beim Indischen Gericht meinte ich das indische Essen. Kann man nicht schreiben „das Indische Gericht“ oder vielleicht ohne Artikel „Indisches Gericht“?

Grüße

Nein, Ein Hamburger zum Essen, Ein Hamburger, der nach der amerikanischen Kochkunst gemacht worden ist.

Hallo @Kudo,

Wenn man etwas nicht versteht, fängt der Kopf an, zu arbeiten. Kann man nicht sagen, dass die Glocken läuten oder ertönen, um zum Ausdruck zu bringen, dass etwas mit dem Satz oder mit der Aussage nicht stimmt? Was kann man noch schreiben oder sagen?

Grüße

Ich bin nicht aus Berlin :sweat_smile:

In diesem Fall führt das nur zu einem Missverständnis und Verwirrung. Am besten sagst du einfach „Sie wurde in ein indisches Restaurant eingeladen“, „Sie wurde in ein indisches Lokal eingeladen“ oder einfach „Sie geht indisch essen“ das würde auch vollkommen reichen

Und um auf deine andere Frage einzugehen, nicht jede Redewendung lässt sich ins Deutsche übersetzen, andersrum genauso

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Hallo, ich habe alle Beiträge in diesem Thread gelesen, und habe den Eindruck, dass das Wort „Gericht“ auch für die Muttersprachler nicht so geläufig ist oder korrekt verstanden wird. Stimmt mein Eindruck? Oder liege ich falsch?

Ich weiß, was Du gemeint hast. Aber Du mußt „zum Essen“ explizit dazuschreiben, ansonsten kann es zu Mißverständnissen führen.
Das habe ich versucht, Dir aufzuzeigen.

Sie mag Frankfurter.
—> sie mag die Einwohner von Frankfurt
vs.
—> sie mag Frankfurter Würstchen

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Das kommt ganz auf den Kontext drauf an. So wie du aber den Satz formuliert hast, hört sich das so an, als müsste eine Person vor Gericht aussagen oder wird zu einer Strafe verurteilt

ehrlich gesagt, es war mir selber nicht bewusst, dass ich etwas übersetze. @Kudo hat zwei deutsche Ausdrücke genannt:
–die Alarmglocken schrillen
–Es klingelt

Ist das nicht Deutsch? die Glocken erläuten, läuten oder ertönen

Grüße

wäre das aber „vorgeladen“ und nicht „eingeladen“?

Das ist Unfug.
Zwischen „einladen“ und „vorladen“ liegen Welten.

Trotzdem würdest du Muttersprachler damit nur verwirren, da sie bestimmt denken du meinst vorgeladen statt eingeladen. Das machen wir nicht mal mit Absicht :sweat_smile:

Du stiftest mit Absicht Verwirrung. Warum?

Das sind schon deutsche Ausdrücke. Sie bedeuten aber nicht das was du gerne ausdrücken möchtest

Was du meinst wäre sowas wie „Kommt dir/euch das bekannt vor?“ oder „Sagt das dir/euch was?“

Der Spruch „Does that ring a bell for you?“ ergibt wörtlich übersetzt keinen Sinn, zumindest nicht wirklich. Wie ich bereits erwähnt habe, kann man gewisse Sprichwörter und Aussagen nicht ins Deutsche übersetzen. Zumindest kann man das nicht wortgetreu. Es gibt dafür aber ähnliche Ausdrücke

Ich stifte keine Verwirrung

Servus,

in diesem Thread ist so vieles an Deiner eigentlich klaren Frage vorbeigegangen, dass ich nochmal hier am Anfang beginne:

Es gibt zwischen „einladen zu“ und „einladen auf“ keine ganz saubere Trennung, aber in der Regel ist es eindeutig, dass mit „einladen auf ein Bier“ oder „einladen auf ein Dutzend Fines de Claire und ein Fläschlein von Duménil“ der Gegenstand bezeichnet wird, den der Einladende ausgeben möchte, während „einladen zur Sichelhenke“ oder „einladen zum Funkenringwürfeln“ den Anlass bezeichnet.

Also:

Sie wurde zum Hamburgeressen eingeladen

aber

Sie wurde auf einen Big Mäc im Menü eingeladen

Schöne Grüße

MM

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