Wohl eher: „Sie brauchen nicht ins Wartezimmer, der Herr Doktor hat gleich Zeit für sie“. Barzahler werden als Privatpatienten abgerechnet, falls du das nicht weisst.
Wie sagte der Mann am Kassenschalter der Schweizer Bank doch gleich noch zu dem Herren aus Deutschland mit dem Diplomatenkoffer mit 1 Million € in Bar ??
„Armut ist keine Schande…“
Barzahlung bei einem deutschen Arzt…loool
Warum glaubst du wohl, wurde die Quartalszahlung der Patienten in Höhe von 10 € in Bar
so schnell wieder abgeschafft ?
Weil das den Herren Doktoren zu teuer wurde…schließlich müssen sie ja bei ihrer Bank für diese Bareinzahlungen Geld berappen.
Nein Nein…Privatpatienten wird nur dann Zucker in den xxxxxx wenn sie eine entsprechende Versicherung haben, die anstandslos überweist.
seit wann bitte überweisen Privatversicherungen an den Arzt ? Das ist nur in ganz wenigen Ausnahmefällen (Kliniken) so
der Vertragspartner des Arztes ist der Privat-Patient, nicht die Versicherung
Die Privatversicherungen überweisen an den Patienten … nachdem der die Arztrechnungen bei der Versicherung eingereicht hat …
Von Äpfeln und Birnen. Es ist wohl ein grosser Unterschied ob ich einem Patienten eine Leistung privat in Rechnung stelle oder ob ich per Gesetz dazu gezwungen werde ein Bürokratiemonster zu füttern.
Aber wenn du es nicht glaubst dann probiere es doch mal: Gehe zu einem Facharzt bei dem du als Kassenpatient erst in 4 Monaten einen Termin bekommst und frage „Und wann wäre ich dran wenn ich bar bezahle?“.
Sollte die Antwort in einem Zeitrahmen über einer Stunde liegen würde mich das sehr wundern.
Hallo Hexerl,
wo habe ich geschrieben, das die Versicherung an den Arzt überweist ??
Hallo,
wohl kaum:
Aber wenn du es nicht glaubst dann probiere es doch mal: Gehe zu einem
Facharzt bei dem du als Kassenpatient erst in 4 Monaten einen Termin
bekommst und frage „Und wann wäre ich dran wenn ich bar bezahle?“
Deutsche Ärzte geben sich nicht mit Taschengeld ab…Bargeld ist für die dasselbe wie Weihwasser für den Teufel.
Warum?
Nun,guck einmal darein:
http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm
Das ist die aktuelle Gebührenordnung für Ärtze (GOÄ)
Glaubst du ernsthaft, das sich ein Doktor hinsetzt und Stundenlang mit dem „Barzahler“ diese
Litanei durchgeht ??
MUß er aber, wenn er mit dem Patienten BAR abrechnen will.
Nein, da doch lieber den Kassenpatienten, der so bezahlt wird, wie es die Doktoren wollen.
Am liebsten natürlich den privat Versicherten Patienten mit einer guten Versicherung, die schon einmal dem 2,5 fachen Hebesatz dieser Gebühren zugestimmt hat.
Du willst es wohl einfach nicht verstehen dass ein Arzt jeden der nicht Kassenpatient ist als Privatpatienten behandelt und auch so abrechnet. Aber wenn du es nicht glaubst, dann eben nicht. Ich weiss dass es funktioniert. Und wenn es nicht „bar“ geht dann eben auf Rechnung.
Hallo,
Du willst es wohl einfach nicht verstehen dass ein Arzt jeden der nicht
Kassenpatient ist als Privatpatienten behandelt und auch so abrechnet.
das habe ich doch auch nicht bestritten aber eben nicht in BAR.
Solche Leute jagd man nach Möglichkeit vom Hof und zum Gesundheitsamt der jeweiligen
Kommune.
Servus,
auch, wenn das Posting schon etwas älter ist - Falschinformationen kann man nicht einfach so stehen lassen. Du schreibst:
„Diese müssen bei einem Arzt oder einer Klinik vor Beginn der Behandlung die
Kosten in Bargeld zahlen und das sind keine Centbeträge, sondern locker tausende
von €. (gilt auch für Deutsche im Ausland )“
Mein Kommentar:
- In Deutschland werden Einzelleistungen vergütet, die in einer Honorarrechnung genau aufgeführt sein müssen, sonst ist der Rechnungsbetrag nicht fällig. Es ist deshalb rechtlich nicht möglich, eine Behandlung vor ihrem Beginn in Rechnung zu stellen.
- Im Ausgansposting ging es um eine Behandlung, deren Kosten mit allem Schnickschnack weit unter einem Hunderter bleiben müssten, von „locker tausenden“ kann überhaupt keine Rede sein.
Gruß
Kai Müller
Hallo Kai,
du solltest vielelicht einmal sämtliche Antworten in so einem Thread lesen.
- In Deutschland werden Einzelleistungen vergütet, die in einer
Honorarrechnung genau aufgeführt sein müssen, sonst ist der
Rechnungsbetrag nicht fällig. Es ist deshalb rechtlich nicht möglich,
eine Behandlung vor ihrem Beginn in Rechnung zu stellen.
Ich hatte bereits geschrieben:
http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm
Das ist die aktuelle Gebührenordnung für Ärtze (GOÄ)
Sofern der Patient ohne jegliche Krankenversicherung ist, darf der Arzt bis zu 3,5 fach
der jeweiligen Gebührenstelle der GOÄ mit diesem Patient als Privathonorar
abrechnen.
Außerdem ist es rechtlich sehr wohl möglich, Vorkasse zu verlangen.
siehe dazu das Bürgerliche Gesetzbuch
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 321 Unsicherheitseinrede
(1) Wer aus einem
gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet ist, kann die ihm
obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags
erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird. Das
Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt
oder Sicherheit für sie geleistet wird.(2)
Der Vorleistungspflichtige kann eine angemessene Frist bestimmen, in
welcher der andere Teil Zug um Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl
die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach
erfolglosem Ablauf der Frist kann der Vorleistungspflichtige vom Vertrag
zurücktreten. § 323 findet entsprechende Anwendung.
Und dazu:
- Im Ausgansposting ging es um eine Behandlung, deren Kosten mit allem
Schnickschnack weit unter einem Hunderter bleiben müssten, von „locker
tausenden“ kann überhaupt keine Rede sein.
Also für unter 100 € guckt dir der Zahnartz aber nur einmal in den Mund bei der
Halbjährlichen Prophylaxe
-Bertatung 15 €
-Untersuchung 20 €
und das auch nur,weil die KK da immer noch mitmischen, sonst würde das „Gucken“
noch teuerer werden.
Sobald der das Besteck in die Hand nimmt sind die 100 € passè.