Meine Kollegin hat ein Frieseursalon

… übernomen, hat aber kein Meisterbrief. Da ich ein Meistertilel habe ,hat sie mich gefragt ob ich mein meister Brief ihr zur Verfügung stellen kann. ist das möglich und was für konzigwenzen trage ich?? Muß ich dann bei ihr im Betrieb sein ? danke…

Hallo,die Frage verwundert mich doch sehr.
Natürlich kann man mit Meisterbrief als Konzessionsträger in einem Betrieb tätig werden. Das sollte man als Inhaber eines Meisterbriefes aber wissen.
Ich frage mich hier ernsthaft, was man auf der Meisterschule lernt, wenn man nicht einmal eine solche Kleinigkeit als Meister bewerkstelligen kann.
Ich bitte um Entschuldigung, aber solche Fragen bestätigen mich darin, dass ich den Meisterbrief für überfällig und überholt halte wie einen Kropf.

Mein Tipp: Für Meister ist die Handwerkskammer zuständig.
Mit besten Grüßen

Hallo noch einmal,

wer Haare schneiden will und keinen Meisterbrief hat, der sollte sich hier einmal umschauen:

www.ohnemeisterbrief.de

Dort findet man gute Informationen wie es rechtlich legal geht.

Mit besten Grüßen