Hallo,
NEIN.
Eine „Zuerkennung“ von Berufen gibt es in Deutschland (Handwerk) nicht.
Wenn man aber langjährig im Handwerk in einem erlernten Beruf tätig ist und eine leitende Stellung inne hatte, gibt es die Möglichkeit, im Rahmen einer Ausnahmebewilligung tätig zu werden. (Ausübungsberechtigung gemäß § 7 b HwO).
Wer aber diese Ausübungsberechtigung im Internet einmal recherchiert, wird feststellen, dass es Hunderte von Seiten gibt, in denen darüber geklagt wird, dass die Handwerkskammern genau das nicht wollen.
Das, obwohl es bereits ein höchst Richterliches Urteil gibt, dass diese Regelung großzügig gehandhabt werden soll. Meine Recherchen haben ergeben, dass die Handwerkskammern das schlichtweg ignorieren.
Wer in dieser Situation steckt, der sollte ganz einfach bei der Handwerkskammer anfragen um sich ein eigenes Bild zu machen.
Existenzgründer ohne Meisterbrief sind deshalb ja auch darauf angewiesen, sich im Rahmen des „freien Handwerks“ selbständig zu machen, wenn sie ohne Meisterbrief auch vollhandwerkliche Tätigkeiten anbieten wollen.
Das geht und ist nach deutschem Recht und Gesetz in allen Bundesländern möglich.
Aber es ist unbedingt eine fundierte Recherche notwendig.
Hilfen findet man hier:
www.ohnemeisterbrief.de
Das ist um so wichtiger, damit es später keinen Ärger gibt, denn man muss die gesetzlichen Vorgaben genau einhalten!
Ich erteile keine Rechtsberatung. Bei meinen Ausführungen handelt es sich um meine persönliche Meinung und mein Grundrecht auf freie Meinungsäusserung.
Mit besten Grüßen.