Ich hätte bei dem Nick @Ricky89 eher gedacht, dass es sich um zwei Brüder handelt.
OH MIST.
Ist für die Sachlage aber egal. Der Schreibstil hatte so einen „schwester-herzlichen“ Charakter und auf Nicknames achte ich sowieso nie.
Ja, und eine Räumungsklage dauert, bis ihre angestrebte Wirkung eintritt.
Hübscher (und nicht ganz so langwierig) wäre es sicher, wenn sich eine Beteiligung an den Kosten erzwingen ließe.
Es gibt eine Vereinbarung, nach welcher der Bruder Miete zahlen soll. Das nennt man einen Mietvertrag. Darum ist das hier falsch:
Und das hier ist gefährlich:
Da könnte der Bruder ohne Probleme binnen Stunden eine einstweilige Verfügung erwirken.
Stimmt, die Beweislast haben die Anwälte falsch erklärt. Wenn der UP allerdings vor Gericht wahrheitswidrig bestreiten würde, einen Mietvertrag geschlossen zu haben, würde er sich strafbar machen.
Der Richter muss aber nur glauben, dass es einen Mietvertrag gibt. Es sei denn, er wertet die Räumungsklage auch als fristlose Kündigung. Womit wir schon bei der eigentlichen Lösung angelangt werden: fristlos wegen der Mietschulden kündigen, notfalls klagen.
Könnte auch ganz schnell gehen, insbesondere wenn der Bruder auf die Klage nicht reagiert und ein Versäumnisurteil ergeht.
Wieso sollte das weniger langwierig sein, zumal wenn beim Bruder nichts zu holen sein sollte?
Die war aber nur mündlich. Steht da nicht Aussage gegen Aussage, oder hätte der zahlungsunwillige Bruder einfach dadurch, dass er bisher in der Wohnung wohnen durfte, die besseren Karten, was die Beweiskraft angeht?
Ich kenne das (zum Glück nur vom Hörensagen) von „normalen“ Mietverhältnissen (also keine Untermietverhältnisse!) so, dass es sehr lange dauert, bis man den zahlungsunwilligen Mieter tatsächlich aus der Wohnung bekommt. Oder ginge es in diesem Fall schneller, einfach weil der Kläger in der Wohnung bleibt und nur der Bruder ausziehen muss (was dann letztendlich durch ein Schlossaustausch relativ leicht umzusetzen wäre)?
Ich werde lorgen mit jemanden im Amtsgericht sprechen. Er weigert sich ja etwas zu unterschreiben. Und mündlicj ist waage. Er sagte von sich aus das er sich am den kosten beteiligen will.
Ich habe nun etwas gelesen, was mir helfen könnte. Es sieht so aus. Da er keinen Vertrag unterschreibt brauch er auch nichts zahlen. Ich habe da keine handhabe. Er Word sich aber auch nicht selbst verraten, falls der Richter fragt ob es eine Vereinbarung gibt, weil er dann zahlen müsste.
Ich denke das könnte bei mir greifen.
Wie ich ja schon sagte, darf der UP den Mietvertrag gar nicht wahrheitswidrig bestreiten. Verboten ist es außerdem, solche Tipps zu geben oder den UP in einem solchen Vorhaben zu bestärken.
Im Übrigen kommt es auf die freie Überzeugung des Gerichts an. Ich würde das In-der-Wohnung-Wohnen als Indiz werten, nicht als Beweis.
Zum Glück kommt es darauf nicht an, weil ohnehin die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung vorliegen, weil ja schon zwei Monatsmieten fehlen. Der Bruder könnte allenfalls eine niedrigere Miete behaupten. Dann hätte der UP wiederum ein Problem. Mündliche Mietverträge sind einfach keine gute Idee.
Zunächst einmal kommt ja das Erkenntnisverfahren (das Gerichtsverfahren). Wie schnell das geht, hängt unter anderem vom Richter ab. Der setzt die Termine. Der UP darf darauf hoffen, dass es mit einem Versäumnisurteil ganz schnell geht, das heißt binnen Wochen.
Für die Zwangsvollstreckung würde ich einen Monat ansetzen. Allerdings bezieht sich das auf die Gegend, in der ich wohne. Keine Ahnung, ob es woanders länger dauert.
Geh lieber zum Rechtsanwalt. Da hast du mehr von.
Nun das ist ja das Problem. Der eine Anwalt sagt, ich muss beweisen das es keine mündliche Absprache gibt. Der andere sagt, räumungsklage und der nächste sagt wahrscheinlich ich kann ihn raus setzten. Wohlgemerkt alles Anwälte für Mietrecht. Wie wäre es denn mit einer scheinkündigung der Wohnung ich hab da eine verkürzte Frist mit dem Vermieter. Also immer zum Monatsende. Ist so was Rechtens. Also Ch kündige die Wohnung und spreche mit ihm ab das ich aber wohnen bleiben möchte
Das stimmt aber nicht.
Gute Idee, aber erst eine fristlose Kündigung.
Zu dem würde ich nicht gehen.
Wie kannst du dir eigentlich drei Anwälte leisten, wenn es bei dir so eng ist? Geht mich natürlich nichts an …
Wie wäre es denn mit einer fristlosen Kündigung wegen der Mietschulden?
Dadurch wird der Mietvertrag mit dem Bruder ja nicht unwirksam.
Und übrigens: Trotz deiner merkwürdigen Erfahrungen mit Anwälten kann dir das Amtsgericht nicht helfen, es sei denn, du weißt selbst, wie man eine Klage erhebt.
Das waren kostenfreie Gespräche mit dem Anwalt.
Ich meine wenn ich die Wohnung kündige muss er ja mit raus. Oder sehe ich das falsch. Mein Bruder hat keinen Mietvertrag
Du wärst verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er in der Wohnung bleiben kann. Außerdem ist in diesem Kontext alles, was mit Täuschung zu tun hat, strafbar.
Keinesfalls. Aufgrund seiner Schilderungen habe ich Zweifel, dass ihm klar war, dass er einen (mündlichen) Mietvertrag abgeschlossen hat, und das könnte er dem Richter auch genauso schildern. Ob der Richter dann sagt „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, müsste man dann sehen.
Waren das Fachanwälte für Mietrecht, oder Anwälte mit Mietrecht als Tätigkeitsschwerpunkt? Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
Es waren welche mit dem schwerpunkt.
Ich weiß auch nicht. Im Moment läuft einfach alles schief. Als mein Bruder sagte er würde am 20.11. Ausziehen war erst alles gut. Aber da er den neuen Vermieter belogen hat was die Arbeit angeht, kam es nicht zu dem Auszug.
Kann ich denn wenigstens verlangen dass er das Zimmer räumt und in ein kleineres geht? Vllt mit einer einstweiligen? Dann könnte ich das Zimmer vermieten und langsam daran arbeiten mit einer räumungsklage. Das Zimmer istvhalt weitaus kleiner. Da passt vllt ein Bett und ein ein Schrank rein.
Dann such doch bitte einen Fachanwalt für Mietrecht auf.
Okay. Ich werde morgen mal ein wenig Googlen und einen Termin vereinbaren
Aber hallo! Ich zitiere:
Da steht nur „Aussage gegen Aussage“, wenn der UP die Vereinbarung wahrheitswidrig bestreitet. Das wäre (ggf. versuchter) Betrug. Und wer dazu anstiftet oder durch Bestärkung Beihilfe leistet, …
Diese Konstellation hast du aber eben frisch erfunden. Sie entspricht nicht dem, was in diesem Thread geschehen ist. Und „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ sagt der Richter natürlich nicht, wenn es am Vorsatz mangelt, aber sehr wohl, wenn lediglich ein Verbotsirrtum vorliegt.
Es gibt keine Vereinbarung. Er hat von sich aus gesagt das er sich an den Kosten beteiligt.
Und du hast gesagt: „Okay“?
Ich habe gesagt. Ich bin gespannt ob das was wird.