Guten Abend, meine Frage an die Experten.
Was ist wenn in einer Lebenspartnerschaft einer Verstirbt.
Beide beziehen Grundsicherung im Alter und sind beide Hauptmieter.
Wohnungs größe 76 qm Kaltmiete 679,00 Euro.
Wird diese Miete auch an den lebenden Partner übernommen.
Der gem. Mietvertrag besteht seit 25 Jahren.
Danke für eine Antwort
Gruß
Das ist hier geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__563a.html
Es geht um Deutschland, richtig?
Ja, in Deutschland. Danke für die Antwort
Da ist der Fortbestand des Mietvertrages geregelt; gefragt aber war danach, ob „das Amt“ nach dem Tod des einen Mieters die Miete weiterzahlt, also quasi eine doppelt so hohe Miete pro Mieter akzeptiert. Das war wohl bisher nicht so, hat sich aber ausweislich des nachstehend verlinkten Textes mit dem Bürgergeld geändert:
Jobcenter zahlt nach Tod weiter die volle Miete (teamplan-online.de)
Ich habe das aber nur ergoogelt, kann als den Inhalt nicht bewerten.
Gruß
C.
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Vielen Dank für den Hinweis. Werde das alles einmal durchlesen