Hallo,
einfach pauschal „wegen Pandemie“ gilt schon mal nicht.
„Sobald sich eine Zahlungsunfähigkeit abzeichnet, ist es sinnvoll, mit dem Vermieter in Kontakt zu treten und das Problem mitzuteilen“, sagt der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Oliver Schöning im Gespräch mit ntv.de. Natürlich muss dabei ein hinreichender Nachweis, wie beispielsweise eine Kündigung vom Arbeitgeber oder Zusatzleistungen vom Jobcenter vorgelegt werden. Teilen sich Partner oder WG-Mitbewohner als im Mietvertrag eingetragene Hauptmieter eine Miete und wird eine Person zahlungsunfähig, kommt es Schöning zufolge auf den Einzelfall an: „Wenn der eine Hauptmieter finanzstark ist und die Miete zahlen könnte, würde ich es kritisch sehen. Wenn das zweite Einkommen nicht für alle Verbindlichkeiten ausreicht, die vorher mit zwei geschafft worden sind, sollte das Gesetz greifen“, sagt er.
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Die drei Monatsmieten müssen bis zum 30. Juni 2022 nachgezahlt werden. „Man muss sich vorher überlegen, ob man das in der Zeit nachzahlen kann. Mit dem Vermieter können Vereinbarungen über Ratenzahlungen getroffen werden“, sagt der Anwalt.
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Gruß
Christa