Guten Tag, es geht hier um diese Form von Internetkriminalität:
Das systematische Aufkaufen ehemaliger (privater) Domains und um die rufschädigende Um- oder Neugestaltung der betr. ehemaligen Homepages , um die betr. Privatperson zum teuren Rückkauf dieser Domain zu nötigen oder (auch) um andere mit diesem Trick auf betrügerische Websites zu locken, um andere PCs damit hacken zu können.
- Konkret hatte eine Privatperson von seinem ehemaligen Webhoster die Bestätigung erhalten: Ihre Domain „wurde gelöscht“:
- Kann nicht der Kunde erwarten, dass dies gemäß dem üblichen Sprachgebrauch bedeutet, dass kein anderer dieselbe Domain neu registrieren lassen kann? (Eine betr. Warnung/Hinweis wurde vom Webhoster nicht formuliert!)
- Falls ja: Wie kann dieser Webhoster dazu gebracht werden, den og. Missbrauch der ehem. Domain zu beenden?
- Außerdem kann plausibel gemacht werden, dass der Nachname des neuen Halters der Domain frei erfunden ist, da er durch Google nicht nachweisbar ist, auch die Straßennummer scheint nicht zu existieren.
- Außerdem hat der neue Halter (zunächst?) einfach alle alten Inhalte der ehemaligen Homepage wieder eingestellt, obwohl sie, z. T. ausdrücklich, dem Copyright unterliegen (müssten)?!
- Kann man die erfundene, irreale Halteradresse als Argument nutzen, die Löschung der Domain vom Registrar zu verlangen?
- Kann man den Bruch des Copyrights als Argument nutzen, die Löschung der Domain vom Registrar zu verlangen?
mit frdl. Gruß! Karl