Missbrauch (ehemaliger) privater Domain, um zum teuren Rückkauf zu nötigen - help?!

Guten Tag, es geht hier um diese Form von Internetkriminalität:
Das systematische Aufkaufen ehemaliger (privater) Domains und um die rufschädigende Um- oder Neugestaltung der betr. ehemaligen Homepages , um die betr. Privatperson zum teuren Rückkauf dieser Domain zu nötigen oder (auch) um andere mit diesem Trick auf betrügerische Websites zu locken, um andere PCs damit hacken zu können.

  • Konkret hatte eine Privatperson von seinem ehemaligen Webhoster die Bestätigung erhalten: Ihre Domain „wurde gelöscht“:
  1. Kann nicht der Kunde erwarten, dass dies gemäß dem üblichen Sprachgebrauch bedeutet, dass kein anderer dieselbe Domain neu registrieren lassen kann? (Eine betr. Warnung/Hinweis wurde vom Webhoster nicht formuliert!)
  2. Falls ja: Wie kann dieser Webhoster dazu gebracht werden, den og. Missbrauch der ehem. Domain zu beenden?
  • Außerdem kann plausibel gemacht werden, dass der Nachname des neuen Halters der Domain frei erfunden ist, da er durch Google nicht nachweisbar ist, auch die Straßennummer scheint nicht zu existieren.
  • Außerdem hat der neue Halter (zunächst?) einfach alle alten Inhalte der ehemaligen Homepage wieder eingestellt, obwohl sie, z. T. ausdrücklich, dem Copyright unterliegen (müssten)?!
  1. Kann man die erfundene, irreale Halteradresse als Argument nutzen, die Löschung der Domain vom Registrar zu verlangen?
  2. Kann man den Bruch des Copyrights als Argument nutzen, die Löschung der Domain vom Registrar zu verlangen?
    mit frdl. Gruß! Karl

Hallo,

Ich verstehe das Problem nicht so ganz. Die Domain gehört nicht meh der Person und was danach passiert ist nicht mehr Ihr problem. Warum soll die Domain kein anderer danach (wenn die eben gelöscht, also freigegeben ist) registrieren dürfen?! Sobald die domain gelöscht ist und man beim (Domain)Hoster keine sonstigen Leistungen bezieht und somit auch keine Geschäftsbeziehungen mehr bestehen …?!

Naja, wenn die 1:1 übernommen wären wäre das wohl eine Urheberrechtsverletzung und man könnte dagegen rechtlich vorgehen.
Alles weitere wäre dann mit Anwaltlichem Beistand zu prüfen und festzuhalten. Viel Glück.

nein, kann er nicht.
Wenn eine Domain gelöscht wird, heißt das einfach, dass sie bei der DeNic ausgetragen wird - danach kann sich jeder, der will, diese Domain wieder auf sich registrieren lassen. Eine Warnung des alten Providers ist nicht nötig.

vielleicht interessiert sich der Provider dafür - vieleicht auch nicht… verlangen kann der alte Domainbesitzer nichts.

nein - man kann vom jetzigen Inhaber/Betreiber der Seite verlangen, dass er die geschützten Sachen fortnimmt - notfalls muss dazu geklagt werden.

wie geht denn das? dann müsste er den gleichen Provider haben und die Kennung und Passwort des alten Besitzers der Domain -

Zur letzten Nachfrage von Euch: Man findet alle Inhalte der ehemaligen Homepage auch in einem Internetarchiv online,
offenbar hat der neue Halter dies daraus entnommen.
Außerdem: Wie kann ich den neuen Halter der Domain erreichen, wenn sein Name und Adresse gefälscht sind.
Und ein Klick auf „Kontakt“ riskiere ich nicht!

  1. Ein Impressum fehlt dort auch - wäre das nicht ein weiterer Ansatzpunkt?!
    mfg Karl

Zunächst mal ist es ein Grundsatz der Domainverwaltung, dass jedermann jede x-beliebige Domain registrieren kann, die in diesem Moment nicht anderweitig registriert ist. D.h. wenn Du die Domain freigibst, darf jeder andere sie registrieren (und das muss mitnichten über den selben Webhoster erfolgen, sondern kann über jeden x-beliebigen anderen Webhoster passieren).

Angesichts der Tatsache, dass du die Domain freiwillig aufgegeben hast, kannst du deren Freigabe und erneute Registrierung auch kaum erfolgreich (gerichtlich gegen den neuen „Inhaber“ und nicht gegen den Webhoster) durchsetzen. Anders liegt die Sache, wenn du bessere Rechte aufgrund Namen/Warenzeichen/… gegenüber einem Dritten geltend machen kannst, der hierauf eine Domain registriert hat, die du noch nie besessen hast und jetzt nutzen möchtest. Auch ein grundsätzliches Freihaltebedürfnis wirst du

Wenn Inhalte von Dir von neuen „Inhaber“ rechtswidrig genutzt worden sind/werden, dann müsstest Du Dich ebenfalls an den halten. Auch eine Nutzung der Domain, um deinem guten Ruf zu schaden, … ist keine Geschichte, die deinen ehemaligen Webhoster betrifft, sondern muss ebenfalls gegenüber dem neuen „Eigentümer“ verfolgt werden. An den dran zu kommen, kann schwer sein, wenn der mit gefälschten Daten arbeitet.

Mit etwas Glück wurde die alte Homepage von archive.org archiviert. Falls du die Seite noch nicht kennst: Die Server sind recht langsam, warte ab, das dauert auch mal länger, bis sich etwas aufbaut.
Die Urheberrechtsverletzung wäre so leichter nachweisbar.

Du solltest dem Registrar über seine „abuse“-Adresse darauf hinweisen, dass die Seite falsche Daten im Impressum hat und dein Urheberrecht verletzt, zudem solltest du ihn bitten, dir die Daten des neuen Inhabers mitzuteilen, weil du - wie gerade dargelegt - ein berechtigtes Interesse daran hast.