Hallo, kurze Frage. Wenn ich z.B. mit Nachbars Wagen liegen bleibe kann ich dann meine ADAC Karte nutzen oder geht das nur beim eigenen Fahrzeug?
Hallo,
es handelt sich um eine personenbezogene, nicht um eine fahrzeugbezogene Mitgliedschaft. Allerdings gilt der Schutz nur, wenn man selber das Fahrzeug fĂĽhrt.
GruĂź
C.
… aber nur, wenn der Nachbar/der Fahrzeughalter nicht mit an Bord ist.
Auf welche Grundlagen stĂĽtzt sich diese Aussage?
Berechtigtes Ingteresse des ADAC weil Verdacht auf Lenkerwechsel nach liegenbleiben?
ramses90
Hallo C_Punkt,
da stehts z.B. unter „Gelten die Leistungen für jedes Auto …“
https://www.adac.de/der-adac/verein/corporate-news/adac-community/
Da steht die Kommentierung des ADAC. Die Formulierung im Vertragswerk lautet:
„Geschützt sind nichtzulassungspflichtige sowie zugelassene Kraftfahrzeuge, die vom ADAC Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gültigen Fahrerlaubnis alleinverantwortlich geführt werden oder unmittelbar gestartet werden sollen.“
bestimmungen-zur-adac-plus-mitgliedschaft.pdf
In welchen Situationen fĂĽhrt man denn im allgemeinen das KFZ einer dritten Person, wenn sich diese im Fahrzeug befindet? Doch im allgemeinen eher dann, wenn sich diese nicht in einem Zustand befindet, in dem relevante Entscheidungen zum FĂĽhren des Fahrzeuges getroffen werden.
Insofern halte ich die Kommentierung des ADAC „in der Regel nicht“ für sehr mutig.
Für solche Fragestellungen gibt es Vertragsbedingungen. Der Begriff „berechtigtes Interesse“ hat in diesem Kontext nichts verloren.
Von Verträgen war ja garnicht die Rede. Es ging nur darum warum
das deswegen so sein könnte!
Also nicht mehr hinein interprätieren als nötig ist.
ramses90
Davon war die Rede:
Ein Bauchgefühl, dass „berechtigtes Interesse“ auswirft, ist keine Grundlage.
Na, dann lies mal da …
Irgendwie fehlt da die UrteilsbegrĂĽndung.