Hallo,
falls ich im falschen Brett bin, dann bitte ich um Verschiebung.
Folgende Frage.
Mieter eines Wohnhauses haben eine Modernisierungsmaßnahme per Brief angekündigt bekommen. Und zwar die Erneuerung der Elektrosteigeleitungen
in ausreichender Dimensionierung zur Gewährleistung der Versorgunssicherheit bei erhöhtem individuellen Verbrauch und die
Erneuerung der Zähleranlage.
Fällt diese Maßnahme unter Instandhaltung oder doch zur Modernisierung? Das Haus wurde in den 60-iger Jahren gebaut.
Gruss Tine