ist doch eigentlich mehr als eindeutig. Da steht kein Wort von
nachrangiger Rechtsordnung o.ä.
Ein Grundrecht darf nicht angetastet werden, egal durch was.
Das ist auch richtig so. Denn der Wesensgehaltsschutz gilt auch innerhalb der Verfassung (sog. Prinzip des verfasssungswidrigen Verfassungsrechts). Dieser kann nicht durch ein anderes Verfassungsrecht ausgehebelt werden.
Diese Frage stellt sich jedoch letztlich nicht, denn der Wesensgehaltsschutz gilt primäer für Gesetze und ein verfassungsänderndes Gesetz ist ein solches. Dieses würde als ggf. bereits daran scheitern.
Noch ne Frage: Man könnte doch zuerst Art. 79 GG abschaffen,
da der ja durch nichts geschützt ist.
Nein. Es steht zwar nicht im Wortlaut so im GG, aber aus der systematischen Funktion des Art. 79 GG wird zugleich geschlossen, dass diese ebenfalls selbst mit geschützt ist, da sie sonst faktisch leerlaufen würde.
Gruß
Dea