Hallo liebe Juristen!
Beispiel: Angenommen, das Bauamt möchte, dass entlang der kompletten Grundstücksgrenze eine bestimmte Fertiggeländehöhe hergestellt wird. Muss es dann in den Bauvorschriften verständlich schreiben: „ENTLANG DER GRUNDSTÜCKSGRENZE muss eine Fertiggeländehöhe von … eingehalten werden“, oder kann sie es auch folgendermaßen formulieren: „ZWISCHEN DEN GEPLANTEN GEBÄUDEN muss eine Fertiggeländehöhe von … eingehalten werden“?
In letzterem Fall würde ein normaler Bauherr (der weder Architekt noch Jurist ist) annehmen, die Fertiggeländehöhe müsse lediglich bis zum Ende des Baufensters hergestellt werden und nicht zusätzlich auch noch jenseits des Baufensters.
Falls meine Vermutung (bzw Hoffnung…) richtig sein sollte: Existieren irgendwo Paragrafen, die bestimmen, dass Behörden sich auf eine sorgfältige Weise ausdrücken müssen, die möglichst wenig Anlass zu Missverständnissen gibt? Haben Behörden die Pflicht, Schaden von den Bürgern abzuwenden - z.B. indem sie durch eine KONKRETE Ausdrucksweise Nachbarschaftsstreitigkeiten vorbeugen?
Vielen Dank für Ihre Anwort!