Müssen Bauvorschriften verständlich formuliert sein?

Hallo liebe Juristen!

Beispiel: Angenommen, das Bauamt möchte, dass entlang der kompletten Grundstücksgrenze eine bestimmte Fertiggeländehöhe hergestellt wird. Muss es dann in den Bauvorschriften verständlich schreiben: „ENTLANG DER GRUNDSTÜCKSGRENZE muss eine Fertiggeländehöhe von … eingehalten werden“, oder kann sie es auch folgendermaßen formulieren: „ZWISCHEN DEN GEPLANTEN GEBÄUDEN muss eine Fertiggeländehöhe von … eingehalten werden“?
In letzterem Fall würde ein normaler Bauherr (der weder Architekt noch Jurist ist) annehmen, die Fertiggeländehöhe müsse lediglich bis zum Ende des Baufensters hergestellt werden und nicht zusätzlich auch noch jenseits des Baufensters.

Falls meine Vermutung (bzw Hoffnung…) richtig sein sollte: Existieren irgendwo Paragrafen, die bestimmen, dass Behörden sich auf eine sorgfältige Weise ausdrücken müssen, die möglichst wenig Anlass zu Missverständnissen gibt? Haben Behörden die Pflicht, Schaden von den Bürgern abzuwenden - z.B. indem sie durch eine KONKRETE Ausdrucksweise Nachbarschaftsstreitigkeiten vorbeugen?

Vielen Dank für Ihre Anwort!

Das ist verständlich geschrieben für jeden, der sich mit dem Thema auskennt. Wer es nicht versteht, kann einfach anrufen. Oder seinen Architekten fragen.

danke für die Antwort! Darf ich wissen, was Sie von Beruf sind?

Auf die Idee nachzufragen, bin ich nicht gekommen, da mir die Formulierung „zwischen den GEBÄUDEN“ eindeutig erschien. Zumal es im nächsten Satz, bezugnehmend auf eine andere Grundstücksgrenze, heißt: „die Geländehöhe entlang der nördlichen Grundstücksgrenze ist einzuhalten“. Da denkt natürlich jeder (oder vielleicht auch nur ich als studierte Literatur- und Sprachwissenschaftlerin, deren Metier es ist, Texte zu interpretieren und zu verfassen), „zwischen den Gebäuden“ und „entlang der Grenze“ ist etwas Unterschiedliches.

Aber sicher nicht juristische Texte bzw. solche in Beamtendeutsch, das ist eine Wissenschaft für sich!

Hier im Forum ist übrigens üblich, sich zu duzen.

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Hallo erstmal,

also „entlang der Grenze“ ist eine Linie, die „äußerst schmal“ ist.
„Zwischen den Gebäuden“ ist hier ein Streifen von mind. 6 m.

allein von daher sehe ich einen Unterschied.

bei dem „entlang der nördlichen Grenze“ gilt das mE nur für das eigene Grundstück - das andere kann eine andere Geländehöhe haben.

Ist aber unverbindlich -

Gruß
HaweThie