Hallo Lunochod,
Vielen Dank für deinen Input. Eine schöne Zusammenfassung.
Und auch eine interessanter neuer Blickwinkel.
Wenn ich dich richtig verstehe sagst du,
- das Erbringen von Beispielen widerlegt nicht die grundsätzliche Norm und
- die Freiheit der Anonymität der Verfasser sei dadurch gedeckt, dass es keine konkrete Gesetzesnorm gäbe und sie daher ihr bürgerliches Freiheitsrecht ausüben.
Dem setze ich entgegen:
Da die Mitarbeiter ja behördlich/staatlich agieren, kann nicht von bürgerlichen Freiheitsrechten gesprochen werden, wenn eine Behörde dem Bürger verschleiert, wer für welches Schreiben verantwortlich ist
Mit der Anonymität der Schreiben wird massiv in mein Recht als Bürger eingegriffen, bestimmte Rechtsmittel einzulegen (Dienstaufsichtsbeschwerde).
Zu erstens: da stimme ich mit dir überein, aber genau nach dieser weiteren Einschränkung im juristischen Sinne suche ich ja. Und so gesehen hast du mir diese Einschränkung (verhindern meines Rechts auf Beschwerde) gegeben.
Auf die Gefahr hin, dass wieder jemand etwas von Äpfel und Birnen schreibt: es gibt eine ähnliche Diskussion mit sehr anderen Vorzeichen in Bezug auf Polizisten bei Demonstrationen und deren Kennzeichnungspflicht. Und ja: bitte nicht vermengen die beiden Diskussionen.
Fun fact am Rande: Es gibt inzwischen wieder Gespräche mit der Krankenkasse (wenn auch immer noch nicht mit dieser ominösen Person die ja eigentlich alle Schreiben schreibt). Und viele der Mitarbeiterinnen, mit denen ich Kontakt habe finden das System auch doof.