Muss der name des Autors unter einem internet Beitrag stehen? Danke!

Muss der name des Autors unter einem internet Beitrag stehen? Danke!

Pauschal: Nein.
Bitte!

Danke Guido.
Die Sache ist: Der Vorstand unseres Verein möchte ein Beweis ob der Name des Autors unter einem Beitrag stehen muss.
Ich habe vor lange Zeit im Internet ein Hinweis gefunden der dies zwingend vorschreibt. Leider kann ich diesen Artikel nicht mehr finden und meine erneute Suche im Internet war bis jetzt auch nicht erfolgreich.

Kontext ist wichtig!

Eine Vereinswebseite ist etwas anderes als ein anonymes Internet-Forum.

Schau mal zum Thema Impressumspflicht und VisdP.

GruĂź,
Steve

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grundsätzlich gibt es eine inhaltliche Verantwortlichkeit für Webinhalte:

Hier steht noch was zu journalistischen Beiträgen:

Beatrix

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Danke fĂĽr die Antworten. Sehr nett.
Im Impressum haben ich bereits der inhaltliche Verantwortliche vermerkt.
Es geht um einzelne Beiträge z.Bsp. Berichte zu Segelregatten.
Danke

Vielleicht zielt das Ganze auch eher in Richtung Urheber/Verwertungsrecht?
https://irights.info/artikel/ich-schreibe-also-bin-ich/5033

Also zumindest hat der Autor das „Recht auf Namensnennung“, aber es ist keine Pflicht.
Wenn kein Autor angegeben wird, ist eben die im Impressum angegebene Person „verantwortlich“.

Beatrix

Ich kann dir keine gesetzliche Grundlage nennen, aber mir ist auch keine bekannt, die vorschreibt, dass jeder einzelne Beitrag auf einer Website einen Autoren explizit angeben muss. Also wenn der Vorstand meint, das muss doch sein, dann soll er die gesetzliche Grundlage dafĂĽr nennen.

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Viele Dank an alle. Ich denke jetzt genug Argumente zu haben.

Auch wenn der Beitrag schon alt ist, trotzdem eine wichtige Ergänzung:

Es besteht auch kein Recht auf anonyme Veröffentlichung. Wenn der, der die Seite betreibt und im Impressum als Verantwortlicher steht, sagt: Wir veröffentlichen Texte nur mit Namensnennung, dann ist das so. Der Autor kann nicht verlangen, das sein Text anonym veröffenticht wird, er kann nur den Text komplett zurückziehen.

BGB 26-31. :slight_smile: Der Vorstand kann das einfach beschließen: „Auf unserer Wenseite werden keine anonymen Texte veröffentlicht.“ Dagegen könnte man evtl. einen Beschluss der Mitgliederversammlung herbeiführen - aber grundsätzlich hat der Vorstand das sagen. :smile:

Ich erwähne das deswegen, weil „muss“ in diesem Zusammenhang ein schwammiger Begriff ist. Vielleicht versteckt sich der Vorstand auch nur hinter einer vermeintlichen gesetzlichen Regelung, will es aber einfach nicht. Dann kann man zwar argumentieren, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, aber der Vorstand hat immer noch das Recht, das einfach zu bestimmen.

Kann er. Aber dann muss es eben einen Beschluss geben.