Hallo,
ich arbeite in einem Betrieb mit einer Kundentoilette. Da wir wechselnde Kundschaft haben, ist die Ausgabe des zur Benutzung der Toilette notwendigen Toilettenschlüssels auf die Mitarbeiter übertragen. Ich habe ein schlechtes Gefühl, den Schlüssel abzugeben und wieder entgegenzunehmen. Mir kommen hygienische Bedenken und halte es mittlerweile für unzumutbar. Ich versuche den Kontakt mit den Schlüsseln möglichst zu vermeiden und benutze auch schon mal ein Tuch, wenn ich den Schlüssel entgegennehme. Doch das kommt bei der Kundschaft wiederum nicht gut an. Ich würde gerne wissen, ob es einschlägige Vorschriften für derartige Fälle gibt, die mir als Unterstützung dienen könnten, den ARbeitgeber zu bewegen, irgendwie geartete Möglichkeiten zu nutzen, den Mitarbeitern die leidige „Toilettenmann/frau“-Aufgabe zu ersparen.
Leider gibt es keine gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich ihrer Frage!
Um ihren Hygiene Bedürfnis Rechnung zu tragen, sollten sie den Toilettenschlüssel auf einen Teller oder eine Schlüsselkästchen dem Kunden bereit stellen. Nach gebrauch sollte der Kunde den Toilettenschlüssel auf den Teller oser in das Schlüsselkästchen zurück zu legen. Dagegen kan der AG auch nicht haben.
Hallo krasshelp,
ich denke, dass es zumutbar ist, dass der Mitarbeiter, der gerade Dienst hat, auch die Verantwortung für den Toilettenschlüssel übernimmt und diesen ausgibt. Es kann ja nicht extra dafür ein Mitarbeiter zusätzlich engagiert werden. Um die Aufgabe werden Sie also nicht herumkommen.
Ihre hygienischen Bedenken kann ich verstehen. Aber versuchen Sie es doch mal mit einer „netten“ Lösung: Organisieren Sie sich z. B. einen schicke Schachtel, in die Sie den Schlüssel tun. Wenn ein Kunde den Schlüssel möchte, halten Sie einfach die geöffnete Schachtel hin; so brauchen Sie den Schlüssel selbst nicht zu berühren.
Im Sinne Ihrer Kunden wäre es natürlich trotzdem nett, wenn Sie den Schlüssel regelmäßig mit Desinfektionsmittel reinigen.
Viele Grüße
tinastar
Hallo Tinastar,
danke für Ihre Mühe einen Beitrag zu leisten. Jedoch habe ich nicht nach Umgangsmöglichkeiten gefragt, wie ich mit dem Schlüssel verfahre. (Wir verwenden übrigens ein Silberkörbchen und reinigen die Schlüssel). Ich möchte nur wissen, ob jemand einschlägige Urteile, §§ im Arbeitsrecht usw. kennt, die mich argumentativ unterstützen oder eindeutig widerlegen.
Viele Grüße
Andreas