Muss ich Rundfunkgebühren in einem Ferienzimmer zahlen ?

Hallo, wenn die MELDEADRESSE
eine Ferienzimmervermietung Iist. Der lEBENSMITTELPUNKT aber Spanien.
Das Zimmer zu unterschiedlichem Zeiten für Übernachtungen sowie behördlichen Angelegenheiten, genutzt wird.
Der Vermieter hat 3 Ferienzimmer und zahlt für jedes Zimmer 1/3 der Runfunkgebühr
(5,83 EUR von 17,50 EUR) Jetzt verlangt der Rundfunkservice den vollen Betrag
von 17,50 EUR = 700,-EUR von 40 Monaten--------- Ist die Forderung berechtigt ?

Nicht lange nachdenken, einfach und zuerst fristgerecht Widerspruch einlegen beim „SERVICE“. Wenn eine Begründung erforderlich ist, dann einfach so was wie „Ihre Begründung ist nicht nachvollziehbar und für den hier vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar.“

Für das Forum hier: Der Einfachheit halber könntest du mal die Begründung der Forderung des „SERVICE“ posten. Vielleicht kann dann jemand konkret antworten auf die Frage, ob berechtigt oder nicht.

awM

Also vermutlich keine Hauptwohnung in Deutschland, für die bereits der Rundfunkbeitrag bezahlt wird.

Damit ist die Nebenwohnung beitragspflichtig. Siehe
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zu_nebenwohnungen/index_ger.html

Imho ja.