Guten Tag,
Jemand hat vor 2,5 Jahren ein ungepflegte Grundstück in Bayern gekauft. Nachbar hat unmittelbar am Grundstück Grenzen mehrere Baumе über 4 m. Äste hängen massiv rüber. Nachbar besteht auf Bestandsschutz bzw. Verjährung. Kann er doch Recht haben?
Danke im Voraus,
Klar.
Die Verjährung betrüge 5 Jahre. Aber gezählt ab dem Jahr in dem der Nachbar, bzw. hier sicher schon der Vorbesitzer Kenntnis von der zu dichten Baumanpflanzung erlangte oder hätte erlangen können.
Einen Überhang der Äste muss man (wenn nicht störend bzw. zumutbar) dulden. In anderen Fällen kann man das Kürzen auf Grenzlinie verlangen oder nach Fristsetzung auch selbst veranlassen.
MfG
duck313
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